29.06.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Das Deutsche Baugewerbe.
Die BGRB begrüßt grundsätzlich eine bundeseinheitliche Regelung für den Umgang mit mineralischen Bau- und Abbruchabfällen und erkennt die Bemühungen des Bundesumweltministeriums an, das einige Kritikpunkte der Wirtschaft in dem jetzt zur Verabschiedung anstehenden Referentenentwurf aufgegriffen und eliminiert hat.
Dennoch droht bei Inkrafttreten der Mantelverordnung eine erhebliche Verschiebung der Stoffströme in Richtung Deponie, betont Wolfgang Türlings, Vorsitzender der Bundesgüte¬gemeinschaft Recycling-Baustoffe e.V. (BGRB). Diese Befürchtung war auch an Staatssekretär Gunther Adler (BMUB) bei seinem Besuch des Baustoff-Recycling-Betriebs RFB GmbH in Kaarst am 16. Mai 2017 herangetragen worden, der die Bedenken ernst nahm und eine Evaluierung der Mantelverordnung zusicherte. Nach der durch eine entsprechende Verlautbarung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) untermauerten Überzeugung der BGRB wird die auf Recycling-Baustoffe und Böden der besten Umweltverträglichkeitsklasse eingeschränkte Produktanerkennung dazu führen, dass in der Praxis nur noch Ersatzbaustoffe mit Produktstatus im Straßen und Tiefbau eingesetzt werden. Alle weiterhin als Abfall geltenden Recycling-Baustoffe und Böden werden entgegen der Wunschvorstellung des BMUB zu deponieren sein.
Schon die vom Bundesumweltministerium eingeräumte Stoffstromverschiebung von ca. 13 Mio. Tonnen jährlich in Richtung Deponie würde in einigen Regionen Deutschland Entsorgungsengpässe hervorrufen. Tatsächlich werden jedoch ca. 50 Mio. Tonnen jährlich mehr zu deponieren sein, da kaum ein öffentlicher Auftraggeber Abfälle bei seinen Straßen- und Tiefbaumaßnahmen einsetzen wird. Somit ist bei Inkrafttreten der Mantelverordnung ohne allgemeinen Produktstatus für Ersatzbaustoffe binnen weniger Jahre ein flächendeckender Entsorgungsnotstand zu befürchten. Die im letzten Jahr aufgetretenen Entsorgungsprobleme bei HBCD-haltigen Polysterol-Abfällen könnten im Vergleich zu dem drohenden Entsorgungsnotstand bei mineralischen Abfällen rückblickend als harmloses Vorspiel erscheinen, so Wolfgang Türlings.
Anstatt die Mantelverordnung unbeschadet der Kritik und Warnungen der Wirtschaft noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden, sollte der Gesetzgeber im Hinblick auf die Akzeptanz von Ersatzbaustoffen grundlegende Nachbesserungen vorsehen. Hierzu zählt der Produktstatus für sämtliche nach Ersatzbaustoffverordnung klassifizierte Ersatzbaustoffe, eine Verankerung von Bauherrenpflichten zur Schadstoffvoruntersuchung sowie ein insgesamt transparentes Ableitungskonzept bezüglich der Schadstoffgrenzwerte. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hatte unlängst verlautbart, dass die Grenzwerte nach Ersatzbaustoffverordnung nicht mit eigenen Forschungsergebnissen in Einklang zu bringen seien, und gefordert, Recycling-Baustoffen den Status als Nebenprodukte zuzuerkennen.
Die BGRB appelliert daher an den Gesetzgeber und das BMUB, die Anregungen der BASt und der überwiegenden Wirtschaftsverbände aufzugreifen und insbesondere die Ersatzbaustoffverordnung nochmals auf den Prüfstand zu stellen. Es wäre unverantwortlich, die Gefahr eines Entsorgungschaos bei den jährlich 200 Mio. Tonnen anfallenden mineralischen Abfällen in Kauf zu nehmen. Die Mantelverordnung droht nicht nur das Bauen in Deutschland extrem zu verteuern, sondern auch die Umwelt und den Verkehr infolge noch weiterer Transportwege in unverantwortlicher Weise zu belasten.
Der Bundesrat wird am 22. September 2017 die Mantelverordnung beraten. Die BGRB lädt zu einem Baustoff-Recycling-Symposion am 29. September 2017 nach Potsdam ein. Im Rahmen der Veranstaltung soll die Zukunft der Kreislaufwirtschaft Bau unter sich ggf. ändernden Rahmenbedingungen diskutiert werden. Nähere Informationen zu der Veranstaltung werden in Kürze auf der BGRB-Homepage unter www.recycling-bau.de veröffentlicht.
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