23.09.2014 — Katharina Dobberstein. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Am 27. Juli 2014 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU („EU-Bilanzrichtlinie”) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG („Abschlussprüferrichtlinie”) des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG („Bilanzrichtlinie”) und 83/349/EWG („Konzernbilanzrichtlinie”) des Rates veröffentlicht.
Den Referentenentwurf können Sie hier downloaden: Referentenentwurf: Entwurf des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – (BilRUG)
Die wesentlichen Neuerungen in der Übersicht
Die durch das BilRUG geänderten Vorschriften sollen erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse, Lageberichte und Konzernlageberichte für nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahre angewendet werden. Die neuen Schwellenwerte sowie die Neufassung der Umsatzerlöse sollen bereits auf Jahres- und Konzernabschlüsse für nach dem 31. Dezember 2013 beginnende Geschäftsjahre angewendet werden können.
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