09.02.2015 — Klaus J. Grimberg. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Seminar-Tipp: BilRUG - Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz »
Der Kabinettsbeschluss in der ersten Arbeitswoche des neuen Jahres spiegelt die Dringlichkeit der umzusetzenden Bilanzänderungen, die den vorgelegten Referentenentwurf vom 27.07.2014 erwartungsgemäß nur unwesentlich ändern. Die Zustimmung des Bundesrats dürfte eher eine Formsache sein, sodass das Inkrafttreten der gesetzlichen Änderungen weit vor der von der EU vorgegebenen Deadline (20.7.2015) als sicher gilt.
Ein wesentlicher Aspekt der neuen HGB-Vorschriften ist die Änderung der sog. Schwellenwerte der §§ 263,269 HGB sowie die geänderte Definition der Umsatzerlöse in § 277 HGB. Nach Inkraftsetzung des Gesetzes sind diese beiden Vorschriften schon für Jahresabschlüsse relevant, die nach dem 31.12.2013 beginnen. Für den Jahresabschluss 2014 ist die Auseinandersetzung mit den neuen HGB-Vorschriften dringend geboten.
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