27.09.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Wirtschaftsprüferkammer.
Mit dem Regierungsentwurf soll die CSR-Richtlinie weitgehend im Sinne einer Eins-zu-eins-Umsetzung in nationales Recht transformiert werden. Danach werden insbesondere für große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen mit im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeitern neue handelsrechtliche Berichtspflichten für nichtfinanzielle Informationen eingeführt. Diese Berichtspflichten betreffen Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer-, und Sozialbelangen sowie zur Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung der Korruption. Sie können im Lagebericht oder in einem separaten Bericht abgegeben werden.
Gegenüber dem Referentenentwurf ergeben sich folgende wesentliche Änderungen:
Die neuen Vorschriften sollen erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse, Lage- und Konzernlageberichte für das nach dem 31. Dezember 2016 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden sein.
Die WPK hatte bereits über das Konzeptpapier des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Umsetzung der CSR-Richtlinie sowie über den Referentenentwurf informiert und sich in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.
Der Regierungsentwurf kann auf der Internetseite des Justizministeriums eingesehen werden.
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