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Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Gaskunden

06.04.2010  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: HGV aktuell.

Alleinige Anbindung von Gas- an Ölpreis unwirksam

"Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Höhere Heizölpreise dürfen nicht alleiniges Kriterium für Preissteigerungen bei Erdgas sein. Hierdurch werden Gaskunden unangemessen benachteiligt, und die Versorger können unzulässige Gewinne erzielen", kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heutige BGH-Entscheidung (BGH VIII ZR 178/08 und VIII ZR 304/08).

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Der Bundesgerichtshof bejahte das Recht der Gaslieferanten, Kostensteigerungen an ihre Kunden weiterzugeben. Unzulässig sei es aber, wenn über die Abwälzung von Kostensteigerungen hinaus zusätzliche Gewinne gemacht würden. Diese Gefahr bestehe immer dann, wenn die einzige Variable für die Anpassung des Arbeitspreises beim Gastarif der Preis für Heizöl sei. Dann könnten Gaspreise unabhängig von der Frage steigen, ob aus anderen Gründen Kostensenkungen eintreten, beispielsweise bei den Grundkosten.

Siebenkotten: "Die Koppelung von Öl- und Gaspreis ist überholt. Es kann nicht sein, dass Gaspreise nur deshalb steigen, weil Öl teurer geworden ist, und die Entwicklung des Importpreises oder mögliche Preissenkungen von Vorlieferanten ausgeblendet werden bzw. Kostensenkungen bei den Netz- und Vertriebskosten unberücksichtigt bleiben. Wir brauchen auch auf dem Gasmarkt mehr Wettbewerb und damit Marktpreise."

In Deutschland werden 48,5 Prozent aller Wohnungen mit Erdgas, nur rund 30 Prozent mit Öl beheizt. Während die Ölpreise 2009 um mehr als 30 Prozent gesunken sind, wurde Gas wegen der hohen Ölpreise 2008 nur um 1,5 Prozent preiswerter.

Quelle: DMB
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