02.02.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Rat für nachhaltige Entwicklung.
Der Bundeskanzler sagte dazu: „Der Rat für Nachhaltige Entwicklung berät die Bundesregierung in allen Fragen der nachhaltigen Entwicklung. Die 15 Mitglieder des Rates stehen mit ihrem fachlichen und persönlichen Hintergrund für die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Aspekte nachhaltiger Entwicklung. Neben seiner Beratungsfunktion trägt der Rat das Thema „Nachhaltigkeit“ auch in Gesellschaft und Öffentlichkeit hinein – zuletzt durch das von ihm im Auftrag von Bund und Ländern koordinierte Gemeinschaftswerk Nachhaltigkeit. Damit leistet er einen sehr wichtigen Beitrag für die Zukunft unseres Landes. Die Bundesregierung bekennt sich mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu den Zielen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen; die Strategie ist Richtschnur der Politik der Bundesregierung“, so der Kanzler weiter.
Dem 15-köpfigen Rat gehören künftig 9 Frauen und 6 Männer an.
Erstmals in den Rat berufen werden:
Erneut berufen werden:
Die Berufung erfolgt für eine dreijährige Amtsperiode durch den Bundeskanzler. Die Ratsmitglieder wählen aus ihrer Mitte ihre Vorsitzende / ihren Vorsitzenden.
Bild: pixabay (Pexels, Pexels Lizenz)
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