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Bundesrat will Jahressteuergesetz ändern

24.07.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Warth Klein Grant Thornton.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 13. Juli 2012 eine umfangreiche Stellungnahme zum Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes (JStG) 2013 beschlossen. Die Länderkammer macht darin weitreichende Änderungsvorschläge, unter anderem sollen die sogenannten Cash-GmbHs beschränkt und die inländische Steuerbefreiung für Kapitalerträge aus Streubesitz abgeschafft werden.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton stellt ausgewählte Maßnahmen vor:
  • Nach der geltenden Erbschaft- und Schenkungsteuer können Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen Betriebsvermögen zu 85 Prozent bzw. sogar zu 100 Prozent steuerfrei auf die nächste Generation übertragen. Durch die Wahl bestimmter Gestaltungen können Steuerpflichtige jedoch auch Privatvermögen den Begünstigungen für Betriebsvermögen zuführen, indem sie es in Kapitalgesellschaften oder gewerblich geprägte Personengesellschaften einlegen. Diesen Steuervorteil will der Bundesrat jetzt abschaffen. Daher sollen künftig Wertpapiere, Zahlungsmittel, Bankguthaben und ähnliche Forderungen von nicht nur geringfügigem Wert nicht mehr zum begünstigen Vermögen gehören und auf diese Weise Steuervergünstigungen durch die Gründung von "Cash-GmbHs" ausgeschlossen werden.

  • Außerdem will der Bundesrat die inländische Steuerbefreiung für Kapitalerträge aus Streubesitz, also aus Beteiligungen eines Unternehmens an einem anderen Unternehmen in Höhe von weniger als zehn Prozent, abschaffen. Zwar hat der Europäische Gerichtshof im Vorjahr entschieden, dass die unterschiedliche steuerliche Behandlung in- und ausländischer Empfänger von Streubesitzdividenden europarechtswidrig ist. Der deutsche Gesetzgeber hat auf diese Vorgabe jedoch bislang nicht reagiert. Die Ausweitung der Steuerbefreiung auch auf ausländische Empfänger solcher Kapitalerträge lehnt der Bundesrat aus Kostengründen ab.

  • Zudem schlägt der Bundesrat vor, die Rechtsgrundlagen für eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Steuerrecht zu schaffen. Schwerpunkt müsse dabei die Gleichsetzung von Lebenspartnern und Ehegatten in allen Vorschriften des Einkommensteuerrechts bilden.

Warth & Klein Grant Thornton ist eine der größten partnerschaftlich geführten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland mit über 750 Mitarbeitern an elf Standorten. Sie betreut einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen sowie private Vermögensinhaber. Die Services umfassen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Corporate Finance & Advisory Services sowie Private Finance. Bei grenzüberschreitenden Aufgabenstellungen arbeitet sie seit mehr als zehn Jahren mit „Grant Thornton International“ zusammen, einer weltweit tätigen Dachorganisation unabhängiger Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

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