04.05.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Das Deutsche Baugewerbe.
„Das Baugewerbe begrüßt die Pläne des BMUB, eine Bundesverordnung zur Entschärfung des Problems der Entsorgung HBCD-haltiger Dämmstoffabfälle zu erlassen. Die Novelle der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) führte zu einem Rückstau in der Entsorgungskette und entsprechenden Entsorgungsproblemen, einer Steigerung der Entsorgungskosten und dem Stopp oder gar der Verzögerung von Bauvorhaben“, so der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa.
Auch zur bald in Kraft tretenden Gewerbeabfallverordnung werden noch Anwendungshinweise vom BMUB in Kooperation mit dem Baugewerbe, der Entsorgungswirtschaft sowie dem Bund und den Ländern erarbeitet. Es zeichnet es sich also ab, dass für die Entsorgung und Überwachung HBCD-haltiger Dämmstoffabfälle ein gangbarer Weg gefunden werden kann.
Damit wird den Forderungen des Baugewerbes nach Regelungen in der Gewerbeabfallverordnung wie im Umweltrecht, die in der betrieblichen Praxis noch sinnvoll und mit vertretbarem Aufwand umsetzbar sind, Rechnung getragen.
Pakleppa abschließend: „Bei dieser wichtigen Entscheidung, die möglichst zeitnah umgesetzt werden muss, wird nun u. a. darauf zu achten sein, dass nicht schon Kleinmengen nachweispflichtig sind und dass sich der Aufwand für die Entsorgungsnachweise in vertretbaren Grenzen hält.“
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