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DataSV: Bausachverständiger – Mangelbeseitigung unverhältnismäßig?

24.11.2009  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: DataSV.info.

Wenn auf dem Bau Mängel und Schäden entstehen, wird es regelmäßig teuer. Das betrifft nicht nur den Bauherrn, sondern auch die Baufirmen und Handwerker, die die Baumängel und Bauschäden verursacht haben. Manch ein Unternehmer hat die Mangelbeseitigung finanziell nicht überlebt.

Deshalb versuchen immer wieder Bauunternehmer, die hohen Behebungskosten zu vermeiden und verweigern die Mangelbehebung mit der Begründung, der Aufwand dafür sei für sie unverhältnismäßig hoch. Geht das überhaupt? Ja, in bestimmten Fällen braucht der Unternehmer den Mangel nicht zu beheben, muss sich dann aber in aller Regel eine Minderung seiner Vergütung entsprechend dem Minderwert seiner Leistung gefallen lassen.

Die Frage, ob der Beseitigungsaufwand im Einzelfall unverhältnismäßig hoch ist, kann sehr schwierig zu beantworten sein und hängt von einer Reihe Beurteilungskriterien ab. Auch Bau-Sachverständige haben damit immer wieder Probleme und geben u.U. unrichtige Beurteilungen ab. Um den auf dem Bausektor tätigen Baugutachtern sowie den mit Mangel- und Schadensfällen befassten Juristen Hilfestellungen zu geben, wurde zur Prüfung der Unverhältnismäßigkeit bei www.DataSV.info, der Online-Datenbank für Sachverständige und Juristen im Internet, ein praxisbezogenes Dokument zu diesem Thema eingestellt (DokNr. 5-04-0851). Das Dokument erläutert anhand eines von der Rechtsprechung entschiedenen Falles die näheren Zusammenhänge. Der Sachverständige erhält einen eigens für die Gutachterpraxis entwickelten und jetzt aktualisierten Ablaufplan, der Schritt für Schritt die Prüfungsfolge erklärt. Damit bietet DataSV eine weitere wichtige Arbeitshilfe an der Schnittstelle von Technik und Recht.
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