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Der nackte Schneeengel

05.12.2017  — Sebastian Koj.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Nach einem schweißtreibenden und erholsamen Saunagang gehört doch mindestens der Spaziergang im Kalten dazu. Die hartgesottenen Saunierer schwören sogar auf eine Dusche unter Eiswasser oder auf den Sprung ins weiße Kalte, um Körper und Geist in Schwung zu bringen. Doch was, wenn der Nachbar das sieht?

In Dortmund klagte ein Hausbesitzer gegen seinen „Nacktmull-Nachbarn“. Dieser war ein leidenschaftlicher Saunierer und entspannte regelmäßig in vollen Zügen in seiner Gartensauna. Der Kläger fühlte sich hiervon gestört, denn sein Nachbar war nicht nur alleine nackt über seinen Rasen unterwegs, mal hatte er Freunde dabei und mal wälzten sich dann auch alle im Adam- und Evakostüm im Schnee. Ein für den Hausbesitzer unerträgliches Bild.

So wurde vor dem Amtsgericht Dortmund in erster Instanz erfolgreich geklagt. Dem Saunabesitzer wurde das Ablegen der Kleidung verboten, womit dieser nicht einverstanden war und in Berufung ging, sodass das Landgericht als nächste Instanz zuständig war.

Wie ging es aus?

Der Fall wurde vom Landgericht mit komplett anderen Augen gesehen und dementsprechend bewertet. Der Garten sei nämlich durch eine zwei Meter hohe Hecke umschlossen und somit kein öffentlicher Raum. Erst durch eine überdurchschnittliche Eigeninitiative sei es möglich, einen Blick auf den „Garten Eden“ zu erhaschen.

Nachdem spürbar wurde, in welche Richtung das Landgericht tendierte, zog der Kläger seine Klage zurück. Der Saunaliebhaber durfte wieder seiner Leidenschaft nachgehen. Jedoch entschied sich dieser nach diesem turbulenten hin und her zum Umzug – sodass der Kläger letztlich doch noch seinen Frieden bekam.

LG Dortmund – 1 S 13/16

Dieser Artikel stellt weder eine Rechtsauskunft dar noch kann die Gewährleistung übernommen werden, dass der Beitrag in jedem Detail der derzeit gültigen Rechtsprechung entspricht. Er dient lediglich der Information und erhebt keinen Anspruch auf Korrektheit im rechtlichen Sinne. Eine Rechtsauskunft darf nur durch eine juristisch ausgebildete Person erfolgen. Die Redaktion bemüht sich, vor allem die aktuelle Rechtsprechung zu berücksichtigen. Im Einzelfall kann es aber vorkommen, dass rechtliche Fragen von den Gerichten noch nicht abschließend geklärt sind oder unterschiedliche Rechtsauffassungen zu einem Thema bestehen.
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