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Der nächste Winter kommt bestimmt

28.09.2012  — Hanno Musielack.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Wer macht den Winterdienst?

In der Entscheidung vom 09.03.12 zum AZ: V ZR 161/11 (veröffentlicht NZM 2012, 421) befasste sich der Bundesgerichtshof mit der Frage, ob die Eigentümer durch Mehrheitsbeschluss die Selbstvornahme des Winterdienstes beschließen konnten.

Die Eigentümer hatten beschlossen, dass der Winterdienst, ähnlich der Kehrwoche, im wöchentlichen Wechsel von den Eigentümern selbst durchzuführen war. Der Bundesgerichtshof verneinte die Beschlusskompetenz und kam zur Nichtigkeit dieses Beschlusses. Persönliche Leistungs- u. Mitwirkungspflichten können durch Mehrheitsbeschluss nicht begründet werden. Es bleibe insoweit nur Platz für eine Fremdvergabe.

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