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Der Spinnenschreck / Tiefgaragenfall

23.03.2010  — Hanno Musielack.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Reinigungspflichten des Verwalters?

In seiner Entscheidung vom 24.06.2009 hatte sich das OLG Karlsruhe mit einem Schadensersatzanspruch zu befassen, welcher seinen Beweggrund im Erschrecken über eine Spinne in der Tiefgarage haben sollte. Über den Verwalter der Eigentümergemeinschaft war mit einem Dienstleister ein Vertrag abgeschlossen worden der unter anderem vorsah, die Tiefgarage 1 x im Monat zu reinigen und Spinnweben zu entfernen.

Nachdem sich in Kopfhöhe der Miteigentümerin eine fette schwarze Spinne in einem Spinnennetz aufgehalten haben soll, sei sie reflexartig zurückgetreten, habe das Gleichgewicht verloren, sei gestürzt und habe sich Verletzungen zugezogen. Hierfür begehrt sie Schadensersatz.

Das Gericht kam letztlich zum Ergebnis, dass man die Verkehrssicherungs- u. Reinigungspflichten in diesem Bereich nicht überspannen kann. Zwar sei das Entfernen von Spinnweben Leistungsgegenstand, aber weder das Reinigungsunternehmen, noch der Verwalter seien verpflichtet, ständig zu kontrollieren. Es sei eben nicht zu verhindern, dass durch die offenen Fenster einer Tiefgarage Spinnen ihre Netze bauten.

Die Spinne sei ein allgemeines Lebensrisiko.

Fazit:

Erschrecke auch vor Spinnen nicht! (Dokumentiert in NZM 2010, 85 ff.).
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