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Die Verwalterentlastung

09.08.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: HGV aktuell.

Wie viel bei Gericht wert?

Erstmals machte der BGH in seinem Beschluss vom 31.03.11 (veröffentlicht NZM 2011, 489 ff.) Aussagen zum für die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens anzusetzenden Werts der Verwalterentlastung.

Wenn besondere Anhaltspunkte für einen bestimmten Wert fehlten der sich u. a. an den möglichen Ansprüchen gegen den Verwalter orientiert, ist dieser Wert regelmäßig mit € 1.000,00 anzusetzen.

Fazit:

Die Verwalterentlastung wird im gerichtlichen Verfahren mit einem voraussichtlichen Streit- und/oder Beschwerdewert von € 1.000,00 angesetzt, aus welchem sich dann die Kosten für das Gericht und den Anwalt bestimmen.

Quelle: Rechtsanwalt Hanno Musielack
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