Online-Weiterbildung
Präsenz-Weiterbildung
Produkte
Themen
Dashöfer

Die vierundzwanzig Prozent

29.04.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe.

ZDB: Gute Auftragslage täuscht hinsichtlich der tatsächlichen Ertragslage

„Die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten aktuellen Zahlen zur Bauwirtschaft im Februar 2014 täuschen über die tatsächliche Lage der Unternehmen hinweg. Trotz gut gefüllter Auftragsbücher sind die Preise, die am Markt erzielt werden können, keineswegs zufriedenstellend“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa, die Situation der rund 70.000 deutschen Bauunternehmen.

Pakleppa weiter: „Der Branchenumsatz stieg in den ersten beiden Monaten des Jahres 2014 zwar um 24,4 %. Diese Tatsache ist aber zu einem ganz erheblichen Teil einem Basiseffekt geschuldet: Denn im Januar und Februar 2013 herrschte in Deutschland tiefster Winter, so dass die Bautätigkeit weitestgehend ruhen musste. Von diesen Zahlen darf sich niemand täuschen lassen.“

Allein die Tatsache, dass die Baunachfrage im Tiefbau um 4,9 % gesunken ist, zeige, wie fragil die Lage am Bau tatsächlich sei. Sie mache auch ein weiteres Problem deutlich: Der nur schleppende Start der Großen Koalition habe dazu geführt, dass der Bundeshaushalt 2014 immer noch nicht verabschiedet ist. Das habe die Konsequenz, dass keine neuen Bauprojekte, die aus Mitteln des Bundes finanziert werden (vor allem Straßen- und Tiefbauinvestitionen) begonnen werden könnten. „Hier gibt es weiter viel zu tun. Wir brauchen dringend höhere Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur“, forderte Pakleppa. „Und wir brauchen einen beschlossenen Bundeshaushalt. Denn so, wie es zur Zeit aussieht, könnte das Jahr 2014 ein verlorenes Jahr für den Straßenbau werden.“

Auch die gute Auftragslage im Wohnungsbau dürfe über die weiter bestehenden Probleme nicht hinwegtäuschen. Investiert werde in den privat finanzierten Wohnungsbau, der sich durch entsprechende Mieten am Markt rechnen muss und nicht in Wohnungen, die sich auch sozial Schwächere leisten können. „Hier bleibt der Staat – Bund, Länder und Kommen – in der Pflicht, ihren Beitrag zu leisten“, so Pakleppa.

 

nach oben
FAQ