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Dienstwagenbesteuerung und kein Ende - Teil II

14.12.2010  — Volker Hartmann.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Ihr Experte Volker Hartmann erklärt Ihnen hier die Auswirkungen der neuesten BFH-Rechtsprechung zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf Ihre Arbeitspraxis.

Teil I können Sie hier noch einmal nachlesen »


Weil die lohnsteuerliche Behandlung der Besteuerung des geldwerten Vorteils von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach wie vor sehr umstritten ist, sollten Arbeitnehmer im Rahmen ihrer persönlichen Einkommen­steuererklärung mit Hinweis auf das vor dem Bundesfinanzhof anhängige Verfahren Einspruch einlegen und Aussetzung der Vollziehung beantragen.

Alternativ kann der geldwerte Vorteil in Fällen, in denen der Arbeitnehmer seine regelmäßige Arbeitsstätte nicht arbeits­täglich aufsucht, im Rahmen der Lohn- und Gehaltsab­rech­nung in Anlehnung an die Rechtsprechung einzelfallbezogen mit 0,002 % des Listenpreises, multipliziert mit der Anzahl der Entfernungskilometer angesetzt werden. Weil derzeit völlig unklar ist, wie sich die Finanzverwaltung letztendlich im Rahmen einer Lohnsteueraußenprüfung verhalten wird, ist an dieser Stelle ausdrücklich auf das bestehende Haftungsrisiko des Arbeitgebers hinzuweisen. Beruft sich das Finanzamt auf den bereits bestehenden Nichtanwendungserlass oder erlässt das Bundesfinanzministerium nach neuerlicher höchstrich­terlicher Rechtsprechung auf den ausstehenden Richterspruch einen neuerlichen Nichtanwendungserlass in die Welt setzt, haftet der Arbeitgeber für die zu wenig einbehaltenen Steuerabzugsbeträge, darüber hinaus auch für die Sozialversicherungsanteile. Während die nachzuzahlenden Steuerabzugsbeträge im Idealfall an den Arbeitnehmer weiterbelastet werden können, können die Arbeitnehmeranteile aufgrund des gesetzlichen Rückbelastungsverbotes nur für die letzten drei vorangegangenen Lohnzahlungszeiträume an die Arbeitnehmer weiterbelastet werden. Die darüber hinausgehenden Arbeitnehmeranteile sowie die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung gehen insoweit stets zu Lasten des Arbeitgebers.

Quelle: Diplom-Finanzwirt (FH) Volker Hartmann, Hamburg

Der Autor:

Volker Hartmann ist Diplom-Finanzwirt, Lohnsteueraußenprüfer und Betriebsprüfer im aktiven Dienst der Hamburger Finanzverwaltung. Volker Hartmann hat langjährige Prüfungserfahrungen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften aller Branchen und Größen. Er ist seit vielen Jahren Referent und Autor beim Verlag Dashöfer und seine Seminare zeichnen sich durch eine besondere Praxisnähe aus.

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