23.08.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee.
Im Allgemeinen hält das DRSC den ERS HFA 48 Entwurf für schwer lesbar, insb. aufgrund umfassender, aber unnötiger Wiedergabe von IFRS 9-Regelungenn sowie aufgrund der undeutlichen Differenzierung der Ausführungen danach, ob sie (eher nur) für Finanzdienstleister oder (auch) für Nichtfinanzdienstleister relevant sind. Inhaltliche Anmerkungen im Detail hat das DRSC vor allem zu den Ausführungen betreffend die Kategorisierung – und hier zur Anwendung des Geschäftsmodellkriteriums – gemacht.
Abschließend weist das DRSC darauf hin, dass wegen der noch ausstehenden Teile von ERS HFA 48 betreffend Impairment und Modifikationen seine Analyse und somit Stellungnahme noch nicht abschließend ist.
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