17.03.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V..
Der Entwurf fokussiert stärker als der in 2014 veröffentlichte E-DRS 29 auf die konzernabschlussspezifischen Fragestellungen, wie etwa die Behandlung des Erwerbs und der Veräußerung von Rückbeteiligungen der Tochterunternehmen am Mutterunternehmen sowie die Rücklagenverrechnung beim Erwerb eigener Anteile im Konzernabschluss. Ferner werden im Entwurf die Fragestellungen im Zusammenhang mit der Darstellung der Ergebnisverwendung im Konzerneigenkapitalspiegel von Mutterunternehmen in Form einer Personenhandelsgesellschaft ausführlicher behandelt.
Der Standardentwurf E-DRS 31 steht zum Download bereit. Stellungnahmen können bis zum 22. Mai 2015 beim DRSC (per Post: Zimmerstr. 30, 10969 Berlin oder per Mail: info@drsc.de) eingereicht werden.
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