08.05.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: MWS-Buchhaltungsservice.
Die jetzt von Deutschland noch umzusetzende Richtlinie enthält u.a. folgende Erleichterungen:
Von den vorgesehenen Befreiungen profitieren Kleinstunternehmen. Dazu müssen mindestens zwei von den folgenden drei Schwellenwerten unterschritten werden: Bilanzsumme 350.000 EUR, Jahresumsatz 700.000 EUR und zehn Mitarbeiter, so Monika Walther, Inhaberin und Geschäftsführerin, MWS-Buchhaltungsservice, Tutzing.
Somit werden die Vorteile des Outsourcing der Finanzbuchhaltung an einen Buchhaltungsservice Unternehmen sehr deutlich. Effizientes Outsourcing der Lohn-, Gehalt- und Finanzbuchhaltung ist die wegweisende Option für korrekte, sichere, kostengünstigere und termingenaue Abrechnungen und Archivierung der Belege rund um Lohn, Gehalt und Steuern.
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