30.04.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: MWS-Buchhaltungsservice.
Ab dem Wirtschaftsjahr 2013 haben alle buchführungspflichtigen Unternehmen ihre handelsrechtliche Bilanz und GuV sowie die steuerlichen Abweichungen hierzu (alternativ eine Steuerbilanz) in elektronischer Form an die Finanzbehörden als sog. E-Bilanz zu übermitteln. Diese Anforderungen stellen den Kreis der Betroffenen vor neue Herausforderungen, die insbesondere darin bestehen, die zu übermittelnden Daten in ein von der Finanzverwaltung vorgegebenes Schema, die sog. Taxonomie, zu konvertieren.
Die Schwierigkeiten bestehen neben der rein fachlichen Kontenzuordnung vor allem auch in der Zusammenführung, Verprobung und Übersendung der einzelnen Taxonomiebestandteile. Die Einleitung von Umsetzungsmaßnahmen wird für die Unternehmen dadurch erschwert, dass die Vorgaben seitens der Finanzverwaltung einen gewissen Spielraum lassen, welcher die Unternehmen vor wichtige Entscheidungen im Zusammenhang mit der E-Bilanz stellt. Aufgrund der ggf. noch im Jahr 2012 zu erfolgenden Umstellungen sind die Unternehmen gezwungen, die mit der E-Bilanz verbundenen Tätigkeiten bereits jetzt zu planen und vor allem zu budgetieren.
Erste Maßnahmen sollten u.a. sein
Mögliche Umsetzungsszenarien die sich daraus ergeben:
Um das künftig zu umgehen, bietet sich die Zusammenarbeit mit einem externen Buchhaltungsservice Dienstleister an. Diese Unternehmen übernehmen die externe Finanzbuchhaltung, Outsourcingbuchhaltung und Buchhaltungsservice mit funktionierenden Timelines, so dass sich Mandanten darum nicht mehr kümmern müssen. Die Vorteile des Outsourcing der Buchhaltung und Finanzbuchhaltung an einen Buchhaltungsservice Dienstleister sind nicht zu übersehen. Effizientes Outsourcing der Lohn-, Gehalt- und Finanzbuchhaltung ist die wegweisende Option für korrekte, sichere, kostengünstigere und termingenaue Abrechnungen rund um Lohn, Gehalt und Steuern.
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