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Einkommensteuer oder Einkommenssteuer? – Der Gebrauch des Fugen-s

09.06.2016  — Anja Giering.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Bei Zusammensetzungen von mindestens zwei Hauptwörtern ergeben sich häufig Schwierigkeiten: Werden die Substantive unmittelbar aneinander gereiht oder wird ein sogenanntes Fugen-s dazwischen geschoben?

Was das betrifft, machen wir vieles intuitiv richtig, weil es sich leichter sprechen lässt bzw. einfach besser anhört. Oder würden Sie auf die Idee kommen, „Hoffnungschimmer“ oder „Hitzesfrei“ zu sagen?

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Doch es gibt auch einige Grundregeln zur Verwendung des Fugen-s, die Sie im Folgenden finden. Diese sind aufgrund von Ausnahmen aber nicht immer eindeutig – doch schauen Sie selbst:

Das Fugen-s steht bei:

  • Zusammensetzungen mit Wörtern, die auf -tum, -ing, -ling, -ion, -tät, -at, -al, -heit, -keit, -schaft, -sicht, -um, -ung, -igkeit oder -sal enden (z. B. Relatitätsverlust, Erinnerungsvermögen)
  • Zusammensetzungen, deren erster Bestandteil auf -en endet (z. B. Lebensfreude; Ausnahme: Schadenfreude)
  • Zusammensetzungen, deren erster Bestandteil sich von einem Infinitiv ableiten lässt (z. B. Verhaltensmuster, Schlafenszeit)
  • Maskulina und Feminina, die von Verben abgeleitet werden, die bereits eine Vorsilbe aufweisen (z. B. Ausgangssperre, Verlaufsform)

Das Fugen-s steht nicht bei:

  • Zusammensetzungen, deren erster Bestandteil feminin ist und nicht obige Endungen hat (z. B. Nachtzug, Fruchtsaft; Ausnahmen: Liebe, Armut, Geschichte, Hilfe)
  • Zusammensetzungen, deren erster Bestandteil auf –er endet (z. B. Bäckermütze, Feierabend; Ausnahmen: z. B. Hungersnot, Henkersmahlzeit)
  • Zusammensetzungen, deren erster Bestandteil auf -el endet (z. B. Kegelklub; Ausnahmen: z. B. Engelsgesicht, Himmelstor)
  • Zusammensetzungen, deren erster Bestandteil auf -en endet und kein substantiviertes Verb ist (z. B. Gartentor, Rasenfläche)
  • Zusammensetzungen, deren erster Bestandteil mit einem Zischlaut (-sch, -s, -ss, -ß, -st, -tz, -z) endet (z. B. Waschsalon, Preisliste)

Und um auf die Frage im Titel zurückzukommen: Es gibt auch Wörter, wo das Fugen-s schwankend gebraucht wird:

  • bei Zusammensetzungen mit -steuer, -straße (z. B. Einkommen[s]steuer, Bahnhof[s]straße)
  • bei Zusammensetzungen mit einem Partizip als zweitem Bestandteil (z. B. richtung[s]weisend, krieg[s]führend)

In diesen Fällen ist sowohl die Verwendung als auch das Weglassen des Fugen-s zulässig. So besteht das Finanzamt im amtlichen Sprachgebrauch auf den Wegfall („Einkommensteuer“), während solch ein Einschub ansonsten sprachlich korrekt und üblich ist („Einkommenssteuer“).


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