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ELENA vor dem Aus?

02.08.2011  — Volker Hartmann.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Seit 01.01.2010 ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, im Rahmen des ELENA-Verfahrens (ELENA = Elektronischer Entgeltnachweis) die Entgeltdaten seiner Arbeitnehmer monatlich an die Zentrale Speicherstelle beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu übermitteln.

Der Gesetzgeber beabsichtigte mit der Einführung des elektronischen Entgeltnachweises sowohl bei den privaten Arbeitgebern als auch bei der öffentlichen Verwaltung erhebliche Kosten einzusparen, weil die von vielen Arbeitnehmern benötigen Entgeltbescheinigungen, z.B. zur Vorlage bei Behörden, ab 01.01.2012 nicht mehr von den Arbeitgebern ausgestellt werden sollten. Um sicherzustellen, dass die zuständigen Behörden ab 01.01.2012 die erforderlichen Entgeltdaten abrufen können, ist es erforderlich, dass die Arbeitgeber die entsprechenden Daten im Vorfeld im Rahmen der monatlichen Entgeltmeldungen bereitstellen.

Datenschutzrechtliche und Verfassungsrechtliche Bedenken

In der jüngsten Vergangenheit wurden von nahezu allen Seiten erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken geäußert. Weil die gesetzlichen Regelungen zum ELENA-Verfahren aus Sicht der Kritiker einer gründlichen Überarbeitung bedürfen, wurde gefordert, die Datenübermittlung im Rahmen des ELENA-Verfahrens unverzüglich auszusetzen. Kritisiert wird insbesondere, dass durch ELENA eine Datensammelstelle entstanden ist, die in erheblichem Umfang Daten auf Vorrat speichert, deren zukünftige Nutzung im Einzelfall vollkommen ungewiss ist. In diesem Zusammenhang werden umfangreiche Daten abgefragt, die teilweise sehr tief in die Privatsphäre eingreifen und deren Richtigkeit der Arbeitnehmer nur schwer überprüfen kann, weil diese einseitig und ohne Kenntnis des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber übermittelt wer-den. Die Kritiker befürchten, dass immer mehr Behörden und private Dritte die Einräumung des Rechts auf Datenabruf fordern werden.

Obwohl ELENA in der Politik heftig umstritten ist, hat der Gesetzgeber die Forderungen auf Aussetzung des ELENA-Verfahrens zunächst abgelehnt und unverändert am ELENA-Verfahren festgehalten. Weil erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken insbesondere wegen der unzulässigen Vorratsdatenspeicherung bestehen, sind derzeit über 20.000 Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Nach Auffassung der ELENA-Kritiker ist das ELENA-Verfahren offenkundig mißbrauchs- und fehleranfällig. Die Sammlung personenbezogener Informationen greife darüber hinaus rechtswidrig in das Grundrecht auf infor-mationelle Selbstbestimmung und das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein.

ELENA vor dem Aus ?

Aufgrund der erheblichen rechtlichen Bedenken und um einer weiteren Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht zuvorzukommen, hat sich die Bundesregierung nach entsprechen-den Verlautbarungen des Bundeswirtschaftministeriums und des Bundesministeriums für Arbeit nunmehr entschlossen, das ELENA-Verfahren einzustellen. Die endgültige Einstellung hängt jedoch von einer entsprechenden Parlamentsentscheidung ab.

Mehrbelastung für den Arbeitgeber

Mit der Einführung des ELENA-Verfahrens sollten die Arbeitgeber ursprünglich entlastet werden. Faktisch hat ELENA den Arbeitgebern deutliche Mehrbelastungen durch doppelte Arbeit bereitet und darüber hinaus erhebliche Kosten beschert. Wenn der Gesetzgeber das endgültige Aus des ELENA-Verfahrens beschließen wird, bleiben dem Arbeitgeber auch die nicht unerheblichen Kosten für den Rückbau nicht erspart.

Derzeit sind bei der Zentralen Speicherstelle etwa 500 Mio. Datensätze gespeichert. Diese müssen unverzüglich gelöscht werden, wenn der Gesetzgeber nach der parlamentarischen Sommerpause das endgültige Aus von ELENA beschließen wird.

Mit den Erfahrungen, die bislang im ELENA-Verfahren gewonnen wurden, soll künftig das Meldeverfahren in der Sozialversicherung entbürokratisiert und vereinfacht werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie als Arbeitgeber bis zur endgültigen Klärung weiterhin dazu verpflichtet sind, die monatlichen Entgeltdaten Ihrer Arbeitnehmer an die Zentrale Speicherstelle zu übermitteln.

Der Autor:

Volker Hartmann ist Diplom-Finanzwirt, Lohnsteueraußenprüfer und Betriebsprüfer im aktiven Dienst der Hamburger Finanzverwaltung. Volker Hartmann hat langjährige Prüfungserfahrungen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften aller Branchen und Größen. Er ist seit vielen Jahren Referent und Autor beim Verlag Dashöfer und seine Seminare zeichnen sich durch eine besondere Praxisnähe aus.

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