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Endlich Klarheit nach dem Doppelpunkt

05.09.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Oft herrscht Verwirrung, ob man nach einem Doppelpunkt auch kleinschreiben darf - oder muss man nicht in manchen Fällen sogar? Mit unserem heutigen Rechtschreibtipp gehören solche Fragen für Sie der Vergangenheit an.

  1. Das erste Wort nach einem Doppelpunkt wird in der Regel großgeschrieben:

    Sie versicherte: "Ich habe das schon erledigt."

  2. Nach einem Doppelpunkt kann groß- oder kleingeschrieben werden, wenn der folgende Satz auch mit einem Komma oder einem Gedankenstrich angeschlossen sein könnte.

    Die Bestellungen, die Terminvereinbarungen, die Rechnungen: Alles oder alles ging über ihren Schreibtisch.

    Denn hier hätte es ja auch heißen können: Die Bestellungen, die Terminvereinbarungen, die Rechnungen - alles ging über ihren Schreibtisch.

  3. Klein schreibt man nach einem Doppelpunkt aber, wenn der folgende Teil nicht als Satz aufgefasst wird; z. B. bei Aufzählungen oder speziellen Angaben ist das der Fall:

    Sie hatte alles perfekt organisiert: den Versand, die Urlaubsvertretung, die Weihnachtspost.

    Zu überweisen sind 2340 €, in Worten: zweitausenddreihundertvierzig Euro.


Bis zum nächsten Mal!
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