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Energetisch sanieren: KfW-Förderung für private Modernisierungen

24.03.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Baudienst.

Nach mehrmonatiger Pause startete die KfW Bankengruppe im März erneut ihr Förderprogramm für energetische Einzelmaßnahmen. Welche Möglichkeiten sich dadurch für Haus- und Wohnungseigentümer ergeben.

Die Bereitschaft zur energetischen Sanierung ist groß, wie eine im September 2010 veröffentlichte repräsentative Studie des Immobilienportals immowelt.de bestätigte. Seit 1. März 2011 erhalten Immobilieneigentümer dabei auch für Einzelmaßnahmen wieder finanzielle Unterstützung von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW. Für welche Sanierungsmaßnahmen es eine Finanzspritze gibt.

Förderprogramme nach Maß

Nicht jeder kann und will sich eine energetische Komplettmodernisierung leisten – und darauf hat sich die KfW eingestellt. Denn neben dem Förderprogramm für umfassende Sanierungsmaßnahmen werden auch Teilsanierungen unterstützt, wenn diese die Energieeffizienz nachweislich erhöhen. In den Programmen "Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss" und „Energieeffizient Sanieren - Kredit, Einzelmaßnahmen" werden beispielsweise gefördert:
  • die Wärmedämmung der Wände, der Dachflächen und der Geschossdecken,
  • der Austausch der Fenster und Außentüren,
  • der Einbau einer Lüftungsanlage sowie
  • die Erneuerung der Heizung.
Und nicht nur Immobilieneigentümer können von der KfW-Förderung profitieren. Auch Mieter, die mit Zustimmung ihres Vermieters energetisch sanieren, können KfW-Fördermittel beantragen.

Zur Wahl: Günstiger Kredit oder Zuschuss

Wie die Förderung aussehen soll, entscheidet der Antragsteller. Zur Auswahl stehen pro Wohneinheit
  • ein zinsgünstiger Kredit von bis zu 50.000 Euro mit einem effektiven Jahreszins ab 2,57 Prozent und einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren oder
  • ein Zuschuss direkt aufs Konto, der bei energetischen Komplettsanierungen bis zu 13.125 Euro und bei Teilmodernisierungen bis zu 2.500 Euro beträgt.
Voraussetzungen für eine Förderung

Bedingung für die KfW-Förderung ist, dass die Maßnahmen den Energieverbrauch deutlich drosseln und die Arbeiten von einem Fachunternehmen ausgeführt werden. Weiterhin muss ein von der KfW anerkannter Sachverständiger die Angemessenheit der Maßnahme bestätigten. Das kann zum Beispiel ein Energieberater sein, der im Bundesprogramm „Vor-Ort-Beratung“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder von der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) zugelassen wurde.

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Quelle: Immowelt AG
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