30.03.2021 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Arbeitgeber und Beschäftigte erhalten damit eine klare Perspektive in der Krise. Nach aktueller Rechtslage gelten die Erleichterungen allerdings nur für Betriebe, die bis zum 31. März 2021 Kurzarbeit eingeführt haben. Die neue Verordnung ist am Tag nach der Verkündung am 24. März 2021 in Kraft getreten.
Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil
Bild: Dominik Neudecker (Adobe Stock, Adobe Stock Standardlizenz)
Themen
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?