08.02.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Das Deutsche Baugewerbe.
Sollte der Entwurf so bestätigt werden, ist er für das Deutsche Baugewerbe untragbar. Denn der Bausektor soll hiernach Hochrisikosektor sein, eine Einstufung, die die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards besonders absichern soll. Zusätzlich wurden niedrigere Schwellenwerte für den Anwendungsbereich eingezogen. Das bedeutet für unsere mittelständischen Bauunternehmen, dass Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 40 Mio. Euro direkt betroffen sind. Im Ergebnis gelten dann Berichts- und Sorgfaltspflichten mit unkalkulierbaren Haftungsrisiken für diese Unternehmen. Außerdem ist vorhersehbar, dass große Unternehmen ihre Pflichten vertraglich auf kleinere Vertragspartner abwälzen werden, die von der Regelung eigentlich nicht betroffen sind. Die Bundesregierung darf diesen Kompromiss deswegen so nicht akzeptieren. Sie muss jetzt für handhabbare Regelungen sorgen! — Wolfgang Schubert-Raab, Präsident Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Insbesondere muss die Risikobewertung angepasst werden. In europäischen Lieferketten gelten ohnehin bereits hohe Menschen- und Umweltrechtsstandards. Deren Einhaltung muss innerhalb der EU vorausgesetzt werden! Zumindest müssen Ausnahmen für Unternehmen gelten, die ausschließlich innerhalb der EU tätig sind. Dazu gehören auch die baugewerblichen Unternehmen, denn sie sind ganz überwiegend regional tätig und beziehen auch ihr Material regional oder innerhalb der EU. Dennoch werden sie unmittelbar oder mittelbar von der neuen Bürokratiewelle erfasst. Das muss verhindert werden! Mit Blick auf die dringend anstehenden Aufgaben im Wohnungsbau, bei der energetischen Sanierung und der Instandsetzung der Verkehrsinfrastruktur darf es keine neuen bürokratischen Fesseln mehr geben. Im Gegenteil: Wir empfehlen Bürokratie abspecken!— Wolfgang Schubert-Raab, Präsident Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Bild: Alena Kaval (Pexels, Pexels Lizenz)
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