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GdW-Unternehmensumfrage

24.11.2009  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V..

Rund 90 Prozent der Wohnungsunternehmen im GdW haben bereits Energieausweise für den gesamten Wohnungsbestand

Die Unternehmen im GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen haben eine Vorreiterrolle bei der Erstellung von Energieausweisen. Eine repräsentative Umfrage bei den rund 3.000 GdW-Unternehmen, die rund 6 Mio. Wohnungen in Deutschland bewirtschaften, hat ergeben: Rund 90 Prozent der Wohnungsunternehmen haben heute bereits Energieausweise für ihren gesamten Wohnungsbestand erstellen lassen. Weitere 9 Prozent haben bereits für einen großen Teil ihres Wohnungsbestandes Energieausweise.

"Insgesamt hat sich das Instrument des verbrauchsbasierten Energieausweises bestätigt", kommentierte Lutz Freitag, Präsident des GdW, das Ergebnis. Fast drei Viertel der Unternehmen arbeiten mit dem verbrauchsorientierten Energieausweis, weitere 13 Prozent der Unternehmen geben an, den bedarfs- und verbrauchsorientierten Ausweis gleichzeitig zu nutzen. 14 Prozent bevorzugen den bedarfsgerechten Energieausweis. "Der verbrauchsabhängige Energieausweis als kostengünstige und praxisgerechte Alternative zum Bedarfsausweis muss erhalten bleiben", forderte Freitag auch im Hinblick auf die aktuell laufenden Verhandlungen zur EU-Gebäuderichtlinie. Diese Ausweisvariante bilde den tatsächlichen Verbrauch ab, gebe dem Mieter damit einen Bezug zu den Energiekosten und sei kostengünstiger als der Bedarfsausweis.

Nachbesserungsbedarf gebe es laut Freitag jedoch bei der Verständlichkeit der Energieausweise für die Mieter. Rund 50 Prozent der Unternehmer sehen zwar den verbrauchsbasierten Energieausweis als verständlicher an. Aber 31 Prozent der Unternehmen sind der Meinung, dass keiner der beiden Ausweise für die Mieter gut verständlich ist, und nur 4 Prozent halten den bedarfsbasierten Ausweis für klarer.

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Das Ergebnis der Unternehmensumfrage des GdW zeigt aber auch, dass die Mieter sehr wenig Interesse an einem Energieausweis haben: Rund 82 Prozent der Unternehmen erklärten, dass die Energieausweise bei einer Neuvermietung oder einem Verkauf von den Interessenten praktisch nie verlangt werden. 17 Prozent gaben an, dass dies eher selten der Fall sei.

Hintergrundinfo zum Energieausweis:

Seit dem 1. Juli 2008 müssen Haus- und Wohnungseigentümer, die ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, dem potentiellen Käufer oder Mieter einen Energieausweis des Gebäudes zugänglich machen. Für Baudenkmäler müssen keine Energieausweise erstellt werden. Der Energieausweis soll Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes geben und so für mehr Information und Transparenz sorgen. Es gelten zwei Typen des Energieausweises: Der Verbrauchsausweis wird auf Basis des klimabereinigten gemessenen Energieverbrauchs der letzten drei Jahre erstellt, der Bedarfsausweis arbeitet mit dem auf Basis einer Standardnutzung berechneten Energiebedarf des Gebäudes.

Bei Gebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten kann grundsätzlich zwischen beiden Ausweisvarianten gewählt werden. Eigentümer von Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 erstellt wurde und die das Anforderungsniveau der 1. Wärmeschutzverordnung nicht erreichen, müssen einen Bedarfsausweis vorweisen.
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