21.01.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Seit dem 1. Juni 2015 löst die CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) die bis dahin geltenden Richtlinien für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien vollständig ab. Allerdings bezieht sich die derzeit gültige Gefahrstoffverordnung an einigen Stellen noch auf die alten Richtlinien. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat darum in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) jetzt eine Handlungshilfe veröffentlicht. Sie hilft bei der Anwendung der Gefahrstoffverordnung, wenn Stoffe oder Gemische nach CLP eingestuft sind.
Die Handlungshilfe der BAuA ermöglicht dem Anwender, schnell und unkompliziert zu prüfen, ob die Einstufung eines Stoffes oder Gemisches nach den Vorgaben der CLP-Verordnung Rechtsfolgen für ihn hat. Darüber hinaus weist die Handlungshilfe auf einige weitere Konsequenzen hin, die sich aus der Umstellung von alter zu neuer Einstufung und Kennzeichnung ergeben.
Die Handlungshilfe "Anwendung der Gefahrstoffverordnung auf Stoffe und Gemische, die nach den Vorgaben der CLP-Verordnung eingestuft sind" gibt es im Internetangebot der BAuA.
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben - im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 700 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
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