08.04.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V..
Die Bundesregierung will gesetzlich festlegen, dass Zeitarbeitnehmer spätestens nach neun Monaten den gleichen Lohn erhalten wie die Stammbelegschaft. Das hätte große Auswirkungen auf die Personalpolitik der deutschen Unternehmen: Während viele Facharbeiter trotz dieser Regulierung weiter beschäftigt oder sogar übernommen würden, sähe das bei den häufig geringqualifizierten Hilfskräften, die rund die Hälfte der Zeitarbeitnehmer ausmachen, anders aus: Die meisten Unternehmen würden vor Ablauf der neun Monate andere Zeitarbeitnehmer anfordern. Das ergab eine Befragung im Rahmen des IW-Personalpanels 2014 unter 402 Unternehmen, die Zeitarbeit nutzen.
Auch die geplante Begrenzung der Überlassungsdauer auf 18 Monate würde lediglich die Fluktuation erhöhen, denn die Unternehmen würden dann nach 18 Monaten neue Zeitarbeitnehmer anfordern, ergibt die Umfrage. Sollte dies nicht möglich sein, zieht knapp ein Drittel der befragten Unternehmen in Erwägung, die Tätigkeit an Fremdfirmen auszulagern. Die Zeitarbeitnehmer profitieren von den Regulierungen kaum. Insbesondere bei Spezialisten wie Ingenieuren oder IT-Fachleuten, die für Projekte oder Produktentwicklungen überlassen werden, wäre eine Begrenzung der Überlassungsdauer problematisch. Aber auch Elternzeitvertretungen dauern mitunter länger als 18 Monate.
Durch die geplanten Neuerungen verlieren ausgerechnet geringqualifizierte Arbeitnehmer die Möglichkeit, über einen längeren Zeitraum von Zuschlagstarifen zu profitieren, die bis zu 50 Prozent des Lohns betragen können. „Zudem haben sie weniger Chancen, betriebsspezifische Kenntnisse zu sammeln und sich so für eine Übernahme zu empfehlen“, kritisiert IW-Arbeitsmarktökonom Holger Schäfer.
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