27.04.2021 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA).
Denn das Gesetz beinhaltet auch eine Regelung im Bereich der Gewerbesteuer, durch welche steuerliche Hemmnisse bei der Nutzung selbst erzeugter regenerativer Energie im Gebäudesektor abgebaut werden sollen.
„Der Gesetzgeber ist damit auf dem richtigen Weg, um das Gewerbesteuerrecht nun endlich an die aktuelle klimapolitische Realität anzupassen. Grundstücksunternehmen werden damit die Möglichkeit bekommen, erneuerbare Energie selbst zu erzeugen und mittels klimaneutraler Technologie an ihre Mieter zur Verfügung zu stellen, ohne dass unverhältnismäßige Steuerschäden drohen“ sagt der Vorsitzende des ZIA-Ausschusses Steuern, Dr. Hans Volkert Volckens. „Die Klima- und Gebäudetechnologie ist stets im Wandel. Hier sind Gesetze aus dem letzten Jahrhundert zum Teil nicht mehr zeitgemäß. Viele Betriebsvorrichtungen sind heute normaler Gebäudestandard und dürfen nicht durch veraltete Steuergesetze sanktioniert werden. Daher muss sichergestellt sein, dass nicht nur klimaschützende Einnahmen, sondern auch klimaproduktive Betriebsvorrichtungen der erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung nicht entgegenstehen“, sagt Volckens weiter. Bisher drohen bei der Energieerzeugung und -abgabe an die Mieter völlig unverhältnismäßige gewerbesteuerliche Zusatzbelastungen, so dass im Gebäudesektor die Nutzung klimaneutraler Technologien mitunter allein aus steuerlichen Gründen unterblieben ist.
„Die kürzlich veröffentlichte Klimabilanz der Bundesregierung hat gezeigt, dass wir im Gebäudesektor noch einen weiten Weg vor uns haben. Es wird nur gelingen, die Energiewende hier weiter voranzutreiben, wenn der Gesetzgeber das Steuerrecht zukunftsorientiert ausgestaltet und fortlaufend an die technischen Entwicklungen anpasst“, so Volckens.
Bild: Juris Freidenfelds (Pexels, Pexels Lizenz)
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