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GfdS wird zum "Sprach-TÜV für Gesetze"

30.04.2015  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS).

Erfolgreicher Testlauf zur sprachlichen Vereinfachung von Gesetzen soll Schule machen.

Nach dem erfolgreichen Testlauf bei der Bearbeitung des Kleinanlegerschutzgesetzes, das am Donnerstag zur Verabschiedung auf der Tagesordnung des Bundestags stand, fordern die CDU-Bundestagsabgeordneten Antje Tillmann und Frank Steffel einen generellen Sprach-TÜV für Gesetze. Ziel sei eine sprachliche Überarbeitung von Gesetzestexten durch Experten der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS), sagten die beiden Politiker der "Bild"-Zeitung vom Donnerstag, den 23. April 2015.

Am 4. März 2015 hatte der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages offiziell die Einbindung der Gesellschaft für deutsche Sprache in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Kleinanlegerschutzgesetz beschlossen (Pressemeldung vom 5. März) und angekündigt, dass die GfdS bei Gelingen des "Experiments" die Gesetze in laufenden Verfahren in Zukunft regelmäßig einer sprachlichen Prüfung unterziehen sollen.

"Ein Autofahrer muss das Verkehrsschild verstehen. Sonst brauchen wir uns nicht wundern, wenn er falsch parkt", sagte Steffel der "Bild". "Bürgerinnen und Bürger sollen sich an Gesetze halten. Dabei hilft es, diese verständlich zu formulieren." Tillmann forderte, dass die Ministerien "künftig jedes verbrauchernahe Gesetz durch den Sprach-TÜV schicken", noch bevor es den Bundestag erreiche. "Je früher wir im Verfahren mit der guten Sprache beginnen, desto verständlicher wird das fertige Gesetz", fügte Steffel hinzu.


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