25.07.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Im zweiten Teil der kleinen Serie stellt Birgit Schaarschmidt das "Glasfassadenurteil" des BGH vor, in dem umfassend dargestellt wird, wer bei der Abwicklung für was haftet. So wird unter anderem auch die Frage geklärt, ob sich der Bauherr die Planungsfehler seines planenden Architekten zurechnen lassen muss:
1. Teil: ein maßgebliches Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf
2. Teil: das Glasfassadenurteil des BGH
3. Teil: das OLG Brandenburg zur Duldungsvollmacht des Architekten
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