20.03.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund.
"Die Koalition sollte endlich den vorliegenden Gesetzentwurf beschließen", sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack am Dienstag in Berlin: "Das Teilzeitrecht muss weiterentwickelt werden, damit die vielen Frauen aus unfreiwilliger oder gar geringfügiger Teilzeit ihr Arbeitsvolumen aufstocken können. Union und Wirtschaftsverbände dürfen dieses Gesetz nicht länger ausbremsen."
"Das Recht auf befristete Teilzeit wird auch Männer ermutigen, ihre Arbeitszeit in bestimmten Lebensphasen zu reduzieren und ihren Frauen die Chance auf eine existenzsichernde Beschäftigung zu bieten", sagte Hannack. Zahlen des Statistischen Bundesamt bestätigten den Handlungsbedarf: Ein Großteil der Männer mit Kinder unter drei Jahren arbeitet Vollzeit während Frauen in Teilzeit arbeiten oder ganz auf eine Erwerbstätigkeit verzichten.
Auch das heute veröffentlichte Gutachten für den zweiten Gleichstellungsbericht empfiehlt ausdrücklich, das Recht auf befristete Teilzeit und eine Beweislastumkehr beim Anspruch auf Arbeitszeiterhöhung einzuführen. Weil sich die Arbeitszeitgestaltung in den Betrieben noch immer nicht an den Lebensphasen der Beschäftigten orientiere, plädiert die Sachverständigenkommission dafür, das Teilzeitrecht zu einem Wahlarbeitszeitgesetz weiter zu entwickeln. "Auch die Gewerkschaften diskutieren über Arbeitszeitkonzepte, die über individuelle Rechtsansprüche hinausgehen, um den Kulturwandel in den Betrieben endlich voranzubringen", sagte Hannack.
Auf einer DGB-Veranstaltung anlässlich des Internationalen Frauentags betonte Hannack: "Der digitale Wandel muss für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf genutzt werden. Es gilt, die Chancen von Frauen am Arbeitsmarkt zu verbessern und Männern eine aktive Beteiligung an Familienaufgaben zu erleichtern. Wenn Beschäftigte über ihre Arbeitszeiten mitbestimmen können, lassen sich Familie und Arbeit besser unter einen Hut bringen."
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