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Hinweise für Rücksendeprozess bei Retour zulässig

01.06.2015  — Rolf Becker.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Retourenprozesse im Distanzhandel sind kompliziert. Gerichte sehen Einschränkungen in allen Bereichen des Widerrufsrechts sehr kritisch und bestätigen hier gerne Abmahnungen. Rechtsanwalt Rolf Becker von WIENKE & BECKER – KÖLN berichtet über ein aktuelles Urteil des OLG Düsseldorf, das Auswege aufzeigt.

„Bitte geben Sie die Artikel, die von B.de versandt werden, nur online über das Rückrufzentrum zurück“, hatte ein Uhren- und Schmuckhändler in seinen AGB getextet. Das beschneidet den Verbraucher in seinen rechtlichen Möglichkeiten. Eine Abmahnung ließ nicht lange auf sich warten. Darin ging es auch um weitere AGB, die den Retourenprozess regelten. Das OLG Düsseldorf (Urteil vom 13.11.2014, Az.: I-15 U 46/14) nicht rechtskräftig) entschied jetzt zum größten Teil auch nach der neuen Rechtslage nach dem 13.06.2015 zugunsten des Versandhändlers und gab damit wichtige Hinweise für die Praxis.

Kunden nur „bitten“

Der Händler hatte Glück, dass er eine Bitte eingebaut hatte. Die Richter meinten, der Durchschnittsverbraucher erkenne bei der Formulierung, dass es sich um eine unverbindliche Regelung handle, bei dessen Nicht­beachtung er keine Sanktionen oder andere Nachteile zu erwarten habe. Da der Verbraucher diese Bitte somit auch missachten könne, stelle diese keine AGB dar. Das ist grundsätzlich positiv, wobei man auch künftig bei entsprechenden Formulierungen aufpassen muss. Versteht der Verbraucher sie nämlich aufgrund der Umstände oder sonstiger Formulierungen doch als Vorgabe, wird das gesetzliche Widerrufsrecht nämlich unzulässig eingeschränkt.

Auch zwingende Vorgaben können zulässig sein

Die weiteren Formulierungen zum vorgegebenen Abholservice in den AGB waren zwingender formuliert. Der Text: „Rückgabe hochwertiger Uhren und Schmuck: Bei hochwertigen Uhren und Schmuck ist ein besonderer – kostenloser – Abholservice zur Rücksendung nötig. Die Rücksendung ist versichert und kann verfolgt werden. Wichtig: Benutzen Sie zur Rücksendung ausschließlich die Versandtasche und die Rückgabeunterlagen, die Sie mit der hochwertigen Ware erhalten haben. Sollten Sie diese nicht mehr zur Hand haben, fordern Sie bitte die Versandtasche und die Rückgabeunterlagen für hochpreisige Artikel über unseren Kundenservice an. Bitte legen Sie die Ware und die ausgefüllten Unterlagen in die ebenfalls mitgelieferte Versandtasche. Versiegeln Sie die Tasche mit dem dafür vorgesehenen Sicherheitsverschluss. Hinweis: Der Retourenversand dieser Artikel ist nur mit der mitgelieferten Versandtasche möglich! Kündigen Sie Ihre Rücksendung über das Online-Rücksendezentrum an. Aufgrund Ihrer Bestelldaten geht unser System von einer hochpreisigen Rückgabe aus und Sie erhalten auch im Online-Rücksendezentrum die zur Rückgabe notwendigen Informationen. Die Abholung erfolgt nach Wunsch Montag bis Freitag innerhalb eines von Ihnen ausgewählten 2-Stunden-Fensters. Sie können dieses Zeitfenster im Online Rücksendezentrum eingeben. Unser Kundenservice wird Sie kontaktieren, um den Termin zu bestätigen oder einen alternativen Termin vorzuschlagen. Die Ware wird von DHL Express abgeholt. Beachten Sie bitte, dass die Rücksendung nicht über eine Filiale der Deutschen Post DHL oder auf einem anderen Weg möglich ist. Sobald B.de die Rücksendung von DHL Express erhalten und überprüft hat, wird eine Erstattung beziehungsweise eine Ersatzlieferung von uns veranlasst.“

Bei Abholservice muss pünktlich gezahlt werden

Der letzte Satz führte zur Verurteilung. Zwar darf der Händler seit dem 13.06.2014 die Rückzahlung verweigern, bis er die Ware wieder erhalten oder der Verbraucher ihm die Versendung der Ware nachgewiesen hat. Dies gilt jedoch gerade dann nicht, wenn der Versandhändler dem Kunden zuvor angeboten hat, die Ware zum Zwecke der Rücksendung abzuholen.

Vorteile des Abholservice überwiegen

Das Gesetz sieht nach dem Widerruf im Fernabsatz entweder eine Rücksendung oder eine Abholung durch den Händler vor. Das OLG Düsseldorf sah zwar hier ein Wahlrecht des Verbrauchers. Dieses Wahlrecht war durch die AGB eingeschränkt. Das sei aber mit dem für den Verbraucher vorteilhaften Abholservice in der konkreten Art und Weise zulässig. Der Verbraucher werde bei der Abholung nicht mit den Kosten belastet und er erhalte spätestens nach 14 Tagen den Kaufpreis erstattet, selbst wenn die Abholung bis dahin nicht erfolgt sei. Die verpflichtende Nutzung von Rückgabeunterlagen und der Versandtasche sowie Nutzung eines 2-Stunden-Zeitfensters sahen die Richter angesichts der Vorteile noch als angemessen an.

Fazit

Als Händler dürfen Sie dem Kunden im Ausnahmefall auch bestimmte Vorgaben für die Retoure machen. Aber das geht nur, wenn insgesamt für ihn die Vorteile überwiegen, meint jedenfalls das OLG Düsseldorf. Eine insgesamt positive Sicht, die aber noch den Test vor dem BGH bestehen muss.


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