Online-Weiterbildung
Präsenz-Weiterbildung
Produkte
Themen
Dashöfer

HOAI 2013 in der Diskussion

11.04.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesingenieurkammer.

Ingenieure kritisieren BMWi und fordern vom Bundesrat eine Korrektur ihrer Honorarordnung

Kurz vor Ende der laufenden Legislaturperiode steht die seit 2009 vom Bundesrat geforderte Reform der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) auf der Zielgeraden und soll im Juni 2013 im Bundesrat abschließend behandelt werden.

Nach Bekanntwerden der Pläne von Bundeswirtschaftsminister Rösler kritisiert die Bundesingenieurkammer auf das Schärfste, dass das BMWi offensichtlich nicht gewillt ist, die im Jahr 2009 getroffene Fehlentscheidung über die Ausgliederung wesentlicher Planungsleistungen in den unverbindlichen Teil der HOAI zu korrigieren. Hans-Ullrich Kammeyer, Präsident der Bundesingenieurkammer, sagte dazu in Berlin: „Trotz einiger richtiger Ansätze ignoriert das BMWi in seinem Referentenentwurf zur HOAI 2013 nicht nur wesentliche und sachlich begründete Anliegen der Architekten- und Ingenieure. Es setzt sich außerdem auch über Beschlüsse des Bundesrates, der Wirtschaftsminister- und der Bauministerkonferenz der Länder hinweg.“

Anzeige
Neu! Die HOAI-Novelle 2013 in der Praxis

Änderungen, Neuerungen, Vereinfachungen und Tipps zur Berechnung und Durchsetzung der Honorare
  • Änderungen und Neuerungen der HOAI-Novelle 2013 im Überblick
  • Die Änderungen 2013 im Detail
  • Zahlreiche Mustertexte und -beispiele!
1-tägige Praxis-Fortbildung Hier informieren und reservieren!

Der Bundesrat hatte bereits in seinem Beschluss vom 12.06.2009 ausdrücklich anerkannt, dass ein Allgemeininteresse für eine verbindliche Regelung der Honorare für Leistungen der örtlichen Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen und für die in Anlage 1 der HOAI ausgegliederten Ingenieurleistungen besteht. Auch die Bauministerkonferenz und sogar die Wirtschaftsministerkonferenz hatten die Wiederaufnahme der Ingenieurleistungen der Anlage 1 in den verbindlichen Verordnungsteil der HOAI für sachlich geboten gehalten.

Begründet wird die Haltung des BMWi mit nicht näher erläuterten europarechtlichen Bedenken, die nach einhelliger Auffassung des Berufsstands jedoch nicht stichhaltig sind. Denn mit der letzten HOAI-Reform im Jahr 2009 wurden alle grundsätzlichen Bedenken der Brüsseler EU-Bürokratie ausgeräumt, was u. a. mehrfach durch entsprechende Rechtsgutachten belegt wurde.

Für die Bundesingenieurkammer ist die willkürliche Herausnahme wesentlicher Planungsleistungen aus dem verbindlich geregelten Teil der HOAI eine nicht hinzunehmende Diskriminierung des Berufsstandes, von dem ca. ein Drittel aller Ingenieurbüros existenziell betroffen sind. „Die immer weiter steigenden Anforderungen an die Qualifikation von Ingenieuren und die Qualität von Ingenieurdienstleistungen rechtfertigen keine Aufteilung in Leistungen erster und zweiter Klasse“, fasste Kammeyer das Meinungsbild der deutschen Ingenieure zusammen.

Die Bundesingenieurkammer fordert deshalb den Bundesrat auf, noch im Juni 2013 einen korrigierenden Beschluss zu den Vorschlägen des BMWi zu fassen. „Es gibt mehrere Bundesländer, die bereit sind, unsere Positionen im Bundesrat einzubringen und wir werden uns mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einsetzen, dass es über den Bundesrat zu einer Kurskorrektur kommt.“

nach oben