23.12.2021 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesnetzagentur.
"Die fortschreitende Digitalisierung führt dazu, dass immer mehr Sachverhalte nicht mehr allein durch persönliche Vorsprache beantragt werden. Die Identifizierungsmethode unter Nutzung eines mobilen Endgeräts trägt dem digitalen Wandel Rechnung", sagt Dr. Wilhelm Eschweiler, Vizepräsident der Bundesnetzagentur.
Die Anerkennung erfolgte im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, nach Anhörung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und ist bis zum 21. Dezember 2023 befristet.
Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Die Identifizierung von antragstellenden Personen ist dabei ein wichtiges Element. Das Identifizierungsverfahren muss ein hohes Sicherheitsniveau und ein hohes Maß an Nutzerfreundlichkeit bieten. Durch Änderungen im Personalausweisgesetz, im eID-Karte-Gesetz und im Aufenthaltsgesetz wird eine Personenidentifizierung allein mit einem mobilen Endgerät möglich. Die heute erlassene Verfügung der Bundesnetzagentur ermöglicht den Einsatz dieser Identifizierungsmethode bei qualifizierten Vertrauensdiensten.
Qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern, Verbraucherinnen und Verbrauchern steht ein Bündel an komfortablen Identifizierungsmöglichkeiten zur Verfügung, aus denen je nach Zielgruppe und Anwendung gewählt werden kann.
Weitere Informationen finden Sie unter www.elektronische-vertrauensdienste.de .
Bild: geralt (Pixabay, Pixabay License)
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