07.03.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verein Deutsche Sprache e.V..
Nach Friedrichshain-Kreuzberg und Marzahn-Hellersdorf sollen auch in den Berliner Bezirken Mitte und Lichtenberg künftig nur noch Dokumente von den Bezirksparlamenten angenommen werden, die in einer geschlechtergerechten Sprache formuliert sind.
„Anderslautende Drucksachen können dann nicht mehr behandelt werden“, sagte Julie Rothe, SPD-Fraktionsvize in Mitte. Allein die CDU habe sich gegen diese Regelung gewehrt, da „durch das ganze Sternchengegendere die Anträge der anderen Fraktionen noch schwerer lesbar“ seien, kritisierte der Fraktionsvize Götz Müller und verwies auf die deutsche Rechtschreibung, in der Gender-Sternchen schließlich auch nicht vorgegeben seien.
„Allerdings beschäftigt das Gender-Sternchen nun auch den Rat für deutsche Rechtschreibung“, wie die Berliner Zeitung berichtet. Ob Sternchen, Binnen-I oder Gender-Gap sei jedoch noch nicht festgelegt, es werde sich aber „aller Wahrscheinlichkeit nach eine Form durchsetzen“, heißt es seitens der Geschäftsführung des Rates.
Der Sprachwissenschaftler Peter Eisenberg nimmt die „Gender-Pflicht“ in den Bezirken Berlins zum Anlass, nach Möglichkeiten zu suchen, rechtlich gegen das „Gender-Deutsch“ vorzugehen. So sei im Berliner Koalitionsvertrag von „Berliner*innen, Bürger*innen, Senator*innen“, aber nur von „jugendlichen Straftätern“ und „Intensivtätern“ die Rede. „Aus Sicht des Genderns doch wohl eine haarsträubende Diskriminierung“, so Eisenberg in der Süddeutschen Zeitung.
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