12.01.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verband Beratender Ingenieure.
„Die Wettbewerbsfähigkeit unabhängiger deutscher Planungsbüros und Ingenieurgesellschaften darf nicht länger eingeschränkt sein. Umsatzrenditen von durchschnittlich 2,2 %, wie jetzt vom AHO veröffentlicht, sind für Unternehmen dramatisch, weil sie der Substanz der Büros massiv schaden. Es fehlen Mittel für Investitionen, für Fortbildung und das Gehaltsniveau ist oft so niedrig, dass unabhängige Planungsbüros kaum mit anderen Arbeitgebern konkurrieren können. Daher muss das Bundeswirtschaftsministerium das anstehende Gutachten zur Ermittlung der erforderlichen Honorarhöhen im Zuge der aktuellen Novellierung der Honorarordnung der Architekten und Ingenieure HOAI unverzüglich beauftragen. Der Zeitplan für die HOAI-Novellierung darf keinesfalls gefährdet werden.“ Dies sagte die kommissarische VBI- Hauptgeschäftsführerin Sabine von Berchem in Berlin.
Das Bundeswirtschaftsministerium plant gemäß den Koalitionsvereinbarungen von CDU/CSU und FDP die 2009 novellierte HOAI in dieser Legislaturperiode fortzuschreiben. Hintergrund dafür ist, dass die Honorare vor zwei Jahren völlig unzureichend nur als Abschlag erhöht wurden. Eine Analyse der Kostenstruktur der Ingenieur- und Architekturbüros und eine realistische Bewertung der erforderlichen Honorare blieb aus. Die gültige HOAI basiert auf Daten von 1996. In 13 Jahren wurden die Honorare nur um 10 % erhöht, was einer jährlichen Steigerung von rund 0,8 % entspricht.
„Die aktuelle HOAI bewertet die Leistungen der Büros in vielen Bereichen viel zu gering. Ingenieure müssen ihre Arbeit gesetzlich bedingt zu Billigpreisen erbringen. Das schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland in erheblichen Maße, denn unsere Unternehmen können sich so nicht gesund entwickeln und konkurrenzfähig im Wettbewerb bestehen. Der VBI fordert das Wirtschaftsministerium auf, den Zeitplan für die HOAI- Novellierung bis Mitte 2013 einzuhalten und das erforderliche Gutachten zur Überprüfung der Honorarstruktur unmittelbar zu beauftragen“, so von Berchem weiter.
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Quelle: Verband Beratender Ingenieure VBI
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