21.11.2011 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Frank Mitzkus.
Die Kontaktpflege gegenüber den Anlegern, die in der Regel weniger aus Privatleuten, sondern mehr aus institutionellen Investoren bestehen, gehört zu einer der wesentlichen Aufgaben des Emissionsunternehmens. Schon im Vorfeld der Börseneinführung ist es deshalb notwendig, die Aufmerksamkeit der Investoren auf das Unternehmen zu lenken, so dass es als unumgänglich erscheint, eine Investor-Relations-/Public-Relations-Agentur zu beauftragen.
Deren Aufgabe umfasst in der Regel zwei Tätigkeitsbereiche:
Zum Einen soll die Agentur den Emittenten intern auf den Börsengang vorbereiten, indem sie bei der Schaffung der internen Strukturen für die künftig erforderliche Kapitalmarktinformation und -kommunikation hilft.
Zum Anderen soll die Agentur die notwendige Kommunikation gegenüber den Marktteilnehmern im Vorfeld und im Rahmen des Börsengangs vornehmen, um für eine breite und positive Außenwirkung und damit einen erfolgreichen Börsengang zu sorgen. In diesem Zusammenhang umfassen die Aufgaben im Einzelnen: Gestaltung und Umsetzung der PR-Kampagne, Vorbereitung von Analystentreffen, Interviews, Presseerklärungen und Road Shows. Inhaltlich werden zu veröffentlichenden Informationen jedoch in jedem Fall zuvor zwischen dem Emittenten, der Emissionsbank und gegebenenfalls deren Beratern abgestimmt.
Neben den „facts and figures“ im Emissionsprospekt stellt ein von der Public Relations Agentur koordinierter Auftritt des Unternehmens im Vorfeld der Börseneinführung die entscheidende Möglichkeit dar, das Emissionsunternehmen einer breiten Öffentlichkeit und den institutionellen Investoren vorzustellen.
Zu beachten ist dabei auch, dass die umfassende IR- und PR-Tätigkeit nicht auf den Zeitpunkt der Erstplatzierung beschränkt ist, sondern darüber hinaus für die Wahrnehmung des Unternehmens als Börsenwert von erheblicher Bedeutung und deshalb durch den Emittenten weiter intensiv zu pflegen ist.
Mehr zum Thema lesen Sie in dem aktualisierten Handbuch Die AG - Rechte, Pflichten und Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat in der Praxis »
Quelle: Dr. Frank Mitzkus, Dr. Ralf Wojtek (Hrsg.), Die AG - Rechte, Pflichten und Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat in der Praxis »
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