07.06.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.
Bei Fragen nach der Einschätzung der arbeitsrelevanten Eigenschaften von Langzeitarbeitslosen, wie fachliche Qualifikation, Belastbarkeit und soziale Kompetenz, antworteten die Betriebe insgesamt sehr zurückhaltend. Etwa die Hälfte gab an, dass sie diese nicht einschätzen könnten. Betriebe, die Bewerbungen von Langzeitarbeitslosen nicht berücksichtigen, bewerten deren Eigenschaften negativer als Betriebe, die langzeitarbeitslose Bewerber berücksichtigen. Wenn letztere ein Urteil abgaben, lautete das beispielsweise bei der Arbeitsmotivation und der Zuverlässigkeit zu rund 50% „sehr gut“ oder „gut“.
Beschäftigtendatenschutz kompakt
Was der Betriebsrat unbedingt wissen muss |
|
Beschäftigtendatenschutz aus Sicht der Betriebsräte: alles über den materiellen Beschäftigentendatenschutz bis hin zu den Informations-/Kontrollrechten des Betriebsrats. | |
Hier geht´s zum Seminar » |
40% der befragten Betriebe hatten bereits Erfahrungen mit vormals langzeitarbeitslosen Mitarbeitern gemacht. Gut zwei Drittel von ihnen nahm bei der Befragung auch Bewertungen der arbeitsrelevanten Eigenschaften Langzeitarbeitsloser vor. Ihr Urteil fiel in der Tendenz positiv aus: Rund ein Drittel bewertete die Eigenschaften Langzeitarbeitsloser mit „sehr gut“ oder „gut“, rund die Hälfte mit „befriedigend“ oder „ausreichend“, rund ein Fünftel mit „mangelhaft“ oder „sehr schlecht“.
Betriebe, die keine Erfahrungen mit Langzeitarbeitslosen gemacht haben, waren bei der Bewertung ihrer Eigenschaften besonders zurückhaltend. Mehr als 60% von ihnen gaben dazu keine Urteile ab. Die urteilenden Betriebe gaben meistens die mittleren Noten „befriedigend“ oder „ausreichend“.
Betriebe, die über Erfahrungen mit Langzeitarbeitslosen verfügten, bewerteten deren Eigenschaften besser als die Betriebe, die ohne eigene Erfahrungen Langzeitarbeitslose nicht berücksichtigen. „Dies könnte auf Informationsdefizite hindeuten“, schreiben die Autorinnen der IAB-Studie. Sie betonen: Allein aufgrund der Tatsache, dass ein recht hoher Anteil von Betrieben langzeitarbeitslose Bewerber unberücksichtigt lässt, könne nicht ohne Weiteres unterstellt werden, dass dies auf Vorurteilen der Personalentscheider gegenüber Langzeitarbeitslosen beruht. Die Gründe, weshalb Langzeitarbeitslose im betrieblichen Einstellungsprozess keine Chance erhalten, seien vielfältig – beispielsweise sei möglich, dass das Profil der zu besetzenden Stelle spezielle fachliche Qualifikationen auf dem neuesten Stand erfordert
Themen
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?