09.08.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Abkürzungen können uns das Leben (beziehungsweise das Schreiben) erleichtern. Wenn man allerdings dabei ins Grübeln kommt , ob man danach korrekterweise einen Punkt setzt oder nicht, ist der Zeitgewinn schnell wieder dahin. Damit Ihnen das nicht passiert, haben wir Ihnen die entsprechenden Rechtschreibregeln zusammengestellt:
1. Nach Abkürzungen setzt man in der Regel einen Punkt:
2. Bei anderen Abkürzungen setzt man üblicherweise keinen Punkt. Das betrifft:
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3. Auch sogenannte Initialwörter (ein Wort besteht aus den Anfangbuchstaben mehrerer Wörter) und Kürzel (festgelegte Buchstabenfolgen) werden in der Regel ohne Punkt geschrieben, z. B.:
4. Und auch hier gibt es einige Fälle, bei denen die Schreibung mit als auch ohne Punkt zulässig ist, z. B.:
5. Zeichensetzung: Wenn eine Abkürzung mit einem Punkt am Satzende steht, setzen Sie keinen Punkt mehr. Ein Ausrufe- bzw. ein Fragezeichen muss jedoch gesetzt werden.
PS: Natürlich kürzt man auch das Postskriptum ohne Punkte ab.
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