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Kienbaum-Analyse zur Angemessenheit von Vorstandsbezügen

14.08.2015  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Kienbaum Consultants International GmbH.

In der Privatwirtschaft gelten wesentlich größere Unterschiede zwischen Vorstandsgehältern und der Vergütung der übrigen Angestellten als angemessen als in öffentlichen Unternehmen.

Für Vertreter privatwirtschaftlicher Firmen ist ein Verhältnis zwischen den Gehältern eines Vorstands­vor­sitzen­den und der Gesamtbelegschaft von im Schnitt 19:1 angemessen, für Vertreter öffentlicher Unternehmen liegt die angemessene Vergütungsrelation zwischen Vorstand und Beschäftigten im Schnitt bei 9:1 und damit bei knapp der Hälfte. Das ergibt eine Analyse der Beratungsgesellschaft Kienbaum, der eine Befragung von mehr als 200 Vorständen und Aufsichtsräten öffentlicher und privatwirtschaftlicher Unternehmen zu Grunde liegt.

„Das Leistungsprinzip als Maßstab für die Höhe der Vergütung ist in der Privatwirtschaft wesentlich stärker verankert als im öffentlichen Sektor. Allein dieser Umstand sorgt schon dafür, dass die Gehälter in der Privat­wirtschaft häufig stärker streuen als in öffentlichen Unternehmen“, sagt Alexander v. Preen, Vergütungs­experte bei der Beratungsgesellschaft Kienbaum.

Mit Unternehmensgröße steigt Akzeptanz für Vergütungsunterschiede

Je größer das Unternehmen, desto größere Gehaltsabstände zwischen den Hierarchieebenen werden als angemessen empfunden: In mittelständischen Firmen der Privatwirtschaft mit bis zu 1.000 Mitarbeitern werden Vergütungsrelationen zwischen Vorstandsvorsitz und der direkt unterstellten Führungsebene von 1,5:1 bis 3,0:1 als angemessen betrachtet. In privatwirtschaftlichen Unternehmen mit mehr als 10.000 Mitarbeitern wird hingegen ein Verhältnis von 2,8:1 bis 4,6:1 als gerechtfertigt akzeptiert. Ähnlich verhält es sich bei der Vergütungsrelation von Vorstandsvorsitz zur übrigen Belegschaft im Unternehmen: Bei Firmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern gilt eine Relation von 5:1 bis 10:1 als angemessen. Bei Unternehmen mit mehr als 10.000 Mitarbeitern werden in diesem Fall Relationen von 22:1 bis 40:1 als angemessen angesehen.

Vergütungsrelation variiert zwischen Branchen

In großen Handelsunternehmen ist die Vergütungsrelation zwischen Vorstandsgehalt zur mittleren Tarifgruppe am höchsten: Sie beträgt dort 37:1. In anderen Branchen wie etwa der chemischen Industrie oder der Versicherungswirtschaft liegt das Verhältnis der Bezüge jeweils unter 30:1. „Die höheren Vergütungs­rela­tionen im Handel sind aber weniger auf überhöhte Vorstandsbezüge, sondern vielmehr auf die geringen Tarifgehälter zurückzuführen“, sagt Kienbaum-Geschäftsführer v. Preen. Die Grundbezüge besonders gut verdienender Handelsvorstände liegen zum Beispiel unter denen in der Versicherungs- oder der Chemie­branche.

Unternehmensgröße hat erheblichen Einfluss auf Vergütungsrelation

Innerhalb der Branchen ist die Unternehmensgröße der entscheidende Faktor für die Vergütungsrelation. Der Grund: Die Unternehmensgröße ist das wichtigste Bestimmungsmerkmal für die Gehaltshöhe, gerade für die des Vorstands. Außerdem sind Tarifgehälter in einer Branche in der Regel unternehmensübergreifend gleich, die Gehälter der Vorstände steigen aber mit der Unternehmensgröße. „Deshalb haben große Unternehmen normalerweise eine höhere Lohnspreizung als kleinere Firmen und werden von der Öffentlichkeit besonders kritisch betrachtet“, sagt Kienbaum-Berater v. Preen und ergänzt: „Umso wichtiger ist es, nach Branche und Unternehmensgröße zu differenzieren, wenn man die Vergütungsrelation bewertet. Ansonsten würden zum Beispiel besonders erfolgreiche Unternehmen in der öffentlichen Diskussion zu Unrecht benachteiligt.“


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