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Komma: Hier entscheiden Sie selbst

16.11.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Aus der Menge der Kommaregeln sind nach der Rechtschreibreform zum Glück noch einige mehr optional geworden. Richtig oder falsch gibt es in solchen Situationen nicht - hier entscheiden Sie selbst.

Viele Stellen, an denen ein Komma stehen muss, geben uns die Regeln der Rechtschreibung vor. Bei manchen mehrteiligen Fügungen kann ein Komma zwischen die Teile der Fügung gesetzt werden. Fügung meint hier, dass eine Subjunktion, die einen Nebensatz einleitet bzw. dem Hauptsatz unterordnet (von lat. subiungere ,unterordnen‘), von einem Wort wie einem Partizip II begleitet wird (z.B „angenommen“).

  • angenommen[,] dass
  • ausgenommen[,] dass
  • besonders[,] wenn
  • geschweige[,] dass
  • geschweige denn[,] dass
  • gleichviel[,] ob
  • je nachdem[,] ob
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Das Komma entspricht dann einer wahrnehmbaren Pause im Text:

  • Angenommen[,] dass die Firma pünktlich liefern kann, wie viel Stück wollen wir ordern?
  • Sie ist eine sympathische Kollegin, ausgenommen[,] wenn sie noch keinen Kaffee getrunken hat.
  • Egal[,] welches Projekt Sie hier wählen, es wird schwierig werden.

Entscheiden Sie sich doch am besten für eine Variante, die Sie dann beibehalten. Das hilft Ihnen, Ihre Dokumente einheitlich zu gestalten: Am besten in Ihrer gesamten schriftlichen Kommunikation, in jedem Fall aber im selben Dokument.



Bis zum nächsten Mal!
Ihre Sekretariat-aktuell-Redaktion

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