27.09.2022 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: R+V Allgemeine Versicherung AG.
Grundsätzlich gilt: Jeder muss die Allgemeinheit vor Gefahren schützen, die vom eigenen Grundstück ausgehen – und damit auch von maroden Bäumen. Fachleute empfehlen deshalb, Kastanien, Birken & Co. einer regelmäßigen Kontrolle zu unterziehen, am besten jedes Jahr. Alte Bäume brauchen dabei mehr Aufmerksamkeit als junge. In diesem Jahr hat zudem die Dürre viele Bäume so geschädigt, dass sie zur Gefahr werden können.
„Für die Haftung kann entscheidend sein, ob ein Sturm den Baum entwurzelt oder umgeknickt hat oder ob eine eventuelle Vorschädigung mit Schuld ist“, sagt Benny Barthelmann, Haftpflichtexperte bei der R+V Versicherung. Wenn der Baum erkennbar vorgeschädigt war, muss die Eigentümerin oder der Eigentümer unter Umständen für den entstandenen Schaden geradestehen. „In der Regel springt hierfür jedoch – sofern vorhanden – die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ein“, erklärt R+V-Experte Barthelmann. War der Baum hingegen jung, gesund und fest verwurzelt, besteht diese Haftung normalerweise nicht. Ein formloses Protokoll der Überprüfung hilft beim Nachweis.
Mitunter können auch Mieterinnen und Mieter von dieser Art der Verkehrssicherungspflicht betroffen sein. Das gilt dann, wenn ihnen die Verantwortung für die Bäume auf dem gemieteten Grundstück übertragen wurde. „In diesem Fall sollten Mieterinnen und Mieter unbedingt ihre Privathaftpflichtversicherung überprüfen. Denn nicht bei jeder ist dies automatisch mit abgedeckt“, rät Benny Barthelmann.
Bild: analogicus (Pixabay, Pixabay License)
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