01.03.2022 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verivox.
Sogar unter Verheirateten nimmt eine deutliche Mehrheit ihr Darlehen allein auf.
Wer einen Ratenkredit gemeinsam mit einer zweiten Person beantragt, erhält das Darlehen im Schnitt fast ein Drittel günstiger als Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihren Kredit allein aufnehmen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Verivox-Analyse. In die Auswertung flossen sämtliche Ratenkredite ein, die im vergangenen Jahr über das Vergleichsportal abgeschlossen wurden. Der Durchschnittszins für Ein-Personen-Kredite liegt bei 3,98 Prozent. Wer den Ratenkredit zu zweit abschließt, zahlt im Schnitt nur 2,76 Prozent. Bei diesem Zinssatz würden Kreditnehmer für einen durchschnittlichen Ratenkredit (16.111 Euro, 66 Monate Laufzeit) insgesamt 564 Euro weniger Zinsen zahlen.
Woran es liegt, dass Paare ihr Darlehen häufig günstiger erhalten, erklärt Oliver Maier, Geschäftsführer der Verivox Finanzvergleich GmbH: „Eine zweite Person mit eigenem Einkommen verbessert die Bonität. Beide Kreditnehmer stehen gemeinschaftlich für den Kredit ein. Aus Sicht der Bank sinkt dadurch das Risiko, dass sie ihr Geld nicht zurückerhält und sie kann günstigere Konditionen anbieten.“
Zugleich verbessert ein zweiter Antragsteller auch die Chancen, überhaupt einen Kredit zu bekommen. Die Verivox-Auswertung zeigt: Wenn zwei Personen gemeinsam einen Kredit anfragen, erhalten sie in 74 Prozent aller Fälle mindestens ein Finanzierungsangebot. Wer den Ratenkredit allein beantragt, erhält nur in zwei von drei Fällen (67 Prozent) ein Bankangebot.
Trotz der Vorteile macht die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher von der Möglichkeit einer gemeinsamen Kreditaufnahme keinen Gebrauch. Nur etwa jeder vierte Kredit bei Verivox wird zu zweit abgeschlossen. Sogar von den verheirateten Kunden beantragen 59 Prozent ihr Darlehen allein. Viele davon könnten sich günstigere Zinsen sichern. „Wann immer beide Antragsteller über eigenes Einkommen verfügen, lohnt sich eine gemeinschaftliche Kreditaufnahme“, sagt Oliver Maier. „Der zweite Kreditnehmer muss auch nicht unbedingt der eigene Ehe- oder Lebenspartner sein. Enge Freunde oder Verwandte kommen ebenfalls infrage.“
Doch was passiert mit dem gemeinsamen Kredit, wenn sich die Wege der Kreditnehmer trennen – zum Beispiel bei einer Scheidung? „Zunächst bleiben weiterhin beide gleichermaßen für die Rückzahlung verantwortlich“, erklärt Oliver Maier. „Wer das nicht möchte, sondern mit dem Ende der Beziehung auch die finanziellen Verpflichtungen trennen will, kann den Kredit umschulden.“ Einen laufenden Autokredit übernimmt dann beispielsweise allein der Partner, der auch das Fahrzeug behält.
Das Gute: Eine Umschuldung ist bei einem Ratenkredit jederzeit möglich. „Manche Banken verlangen für die vorzeitige Rückzahlung eine Entschädigung, doch die ist gesetzlich gedeckelt. Mehr als ein Prozent der noch ausstehenden Restschuld dürfen Banken nicht verlangen“, sagt Oliver Maier. Viele Kreditinstitute verzichten auch komplett auf eine Entschädigung. Dann entstehen durch die Umschuldung keine zusätzlichen Kosten.
Bild: andibreit (Pixabay, Pixabay License)
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