02.11.2011 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.
Das hat das LSG NRW in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden (Urteil vom 14.7.2011 – Aktenzeichen L 16 KR 73/10; Vorinstanz Sozialgericht Düsseldorf, Urt v. 03.12.2009 – Aktenzeichen S 9 KR 184/08) und damit der von den (früheren) Spitzenverbänden der Krankenversicherung vertretenen Auffassung widersprochen. Diese hatten gemeint, Krankengeld erhalte nur derjenige, der zum Zeitpunkt der Entstehung des Krankengeldanspruchs noch mit Anspruch auf Krankengeld versichert sei. Da nach der gesetzlichen Regelung ein Anspruch auf Krankengeld erst nach dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit entstehe und eine Versicherung mit Krankengeldanspruch nur während der versicherungspflichtigen Beschäftigung bestehe, könne eine erst am letzten Tag der Beschäftigung festgestellte Arbeitsunfähigkeit nicht zu einem Krankengeldanspruch führen. Demgegenüber hält es das LSG NRW für ausreichend, wenn die Arbeitsunfähigkeit zu einem Zeitpunkt festgestellt worden ist, an dem noch die Versicherung mit Krankengeldanspruch bestanden hat und sich dann der Krankengeldanspruch nahtlos an das beendete Arbeitsverhältnis anschließt.
Darüber hinaus hat das LSG entschieden, dass die Krankenkasse den Versicherten darauf hinweisen muss, dass er bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit spätestens am letzten Tag des Zeitraums, für den der Arzt Arbeitsunfähigkeit bescheinigt hat, die weiter bestehende Arbeitsunfähigkeit durch den Arzt feststellen lassen muss. Versäumt die Kasse diesen Hinweis, ist es unschädlich, wenn der Versicherte erst einen Tag später den Arzt aufsucht und deshalb kein lückenloser Krankengeldanspruch besteht.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hat das LSG NRW die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen. Die Revision ist auch eingelegt worden (Aktenzeichen des Bundessozialgerichts B 1 KR 19/11 R), das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
Das betriebliche Eingliederungsmanagement in der PraxisWas muss ein Disability Manager wissen?Eintägiges Praxis-Seminar
Teilnehmerstimme:
"Das beste Seminar, das ich bis jetzt besucht habe. Nicht am Tagesablauf verankert, sondern es wird auf die einzelnen Beteiligten abgestimmt und es gibt viele praktische Bezüge." Sylvia Weichert, Göbber GmbH & Co. KG Jetzt anmelden » |
Betriebliches Eingliederungs-
Zwei Referenten: Ein Praktiker und ein Rechtsanwalt
|
Themen
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?