Online-Weiterbildung
Präsenz-Weiterbildung
Produkte
Themen
Dashöfer

Laubfall: Im Herbst können Gehwege rutschig werden

18.10.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus .

Hauseigentümer stehen in der Pflicht

Anzeige
Mietrechtsreform 2011

Modernisierung, Instandhaltung, Instandsetzung unter neuem Recht

Frank Philipp kennt als erfahrener Anwalt die Spitzfindigkeiten der Mietrechstreform sehr genau. Profitieren Sie von seiner Erfahrung!


Zu Ihrem persönlichen Seminar-Platz »
Hauseigentümer sollten in den kommenden Wochen dafür Sorge tragen, dass Laub auf Gehwegen vor sowie auf dem eigenen Grundstück nicht zur Gefahr für Fußgänger wird. Das empfiehlt die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland. Gerade in Verbindung mit Regen könne ein mit Laub bedeckter Weg sehr rutschig werden. Die Verkehrssicherungspflicht treffe den Eigentümer nicht nur bei Eisbildung und Schneefall.

Anfallendes Laub von Bäumen im öffentlichen Straßenraum werde in der Regel von der örtlichen Straßenreinigung beseitigt. Die Eigentümer müssten dieses Laub nur zu Haufen zusammenfegen, so dass Straßenrinnen und Gullys nicht verstopft werden. Laub, das von eigenen Bäumen auf den öffentlichen Gehweg gefallen ist, sollte auf dem eigenen Grundstück entsorgt werden. Eigentümer könnten das Laub beispielsweise kompostieren oder als Frostschutz für Gartenpflanzen verwenden.

Haus & Grund weist darauf hin, dass Dritte das Laubfegen übernehmen können. Allerdings bliebe auch in diesem Fall der Eigentümer zur Überwachung verpflichtet. Die meisten Gemeinden regelten die Reinigungspflichten in Satzungen. Welche einzelnen Regelungen vor Ort bestehen, könne dort nachgelesen werden.

Quelle: Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund, www.haus-und-grund.net.

nach oben