27.08.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Eine Lohnsteuer-Pauschalierung von 25 % pauschaler Lohnsteuer (§ 40 Abs. 2 EStG) scheidet aus, wenn …
Richtig wäre die zweite Antwort: "Wenn der Arbeitgeber ein Arbeitsessen aus überwiegend eigenbetrieblichem Interesse veranstaltet", weil kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vorliegt
Wenn Sie Ihr Wissen noch weiter ausbauen und verfestigen möchten, besuchen Sie doch unser SeminarReisekosten aktuell.
Richtig, weil kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vorliegt
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Richtig wäre die zweite Antwort: "Wenn der Arbeitgeber ein Arbeitsessen aus überwiegend eigenbetrieblichem Interesse veranstaltet", weil kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vorliegt
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