29.05.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: TÜV Rheinland.
Wer beispielsweise einen Parkettboden, Laminat oder Vinyl verlegen möchte, findet bei den Produkten selten Hinweise auf mögliche Schadstoffemissionen. „Die produktrelevante Norm schreibt zwar eine Emissionsprüfung vor, ein einzuhaltender Richtwert ist jedoch nicht definiert. Ohne Bewertung gibt es aber für Verbraucher keinen ausreichenden Schutz vor möglichen Gesundheitsgefahren“, erklärt Dr. Christian Schelle, Schadstoffexperte bei TÜV Rheinland. Ob Formaldehyd in Holzwerkstoffen oder Weichmacher im Kunststoff – viele Bestandteile können die Raumluft verunreinigen und für Gesundheitsprobleme sorgen. Schelle rät deshalb dazu, direkt beim Händler das Thema Schadstoffemissionen anzusprechen und mithilfe von Umweltzeichen von TÜV Rheinland mit den Schlagwörtern „emissionsgeprüft“ oder „schadstoffgeprüft“ emissionsarme Produkte auszuwählen.
Als starke Belastung für die Raumluft können sich auch neue Möbel erweisen – etwa die beliebten Boxspringbetten. Das sind Schlafsysteme, bei dem anstelle eines Lattenrostes ein gefedertes Untergestell die Basis bildet. Haben diese Bestandteile aus Leder oder Polyurethan-Schaumstoffen, kann dies nach dem Kauf zu unangenehmen Überraschungen führen. So sind im Kunstleder und Leder toxikologisch relevante Stoffe enthalten, die sich nicht immer durch starken Geruch bemerkbar machen, aber im Laufe der Zeit körperliche Reaktionen hervorrufen können. Um Gefahren für die Gesundheit zu vermeiden, rät Schelle, neue Betten mit diesen Materialien wenn möglich in gut belüfteten Bereichen oder am offenen Fenster ausdünsten zu lassen.
Auch Elektrogeräte sollten bei der ersten Inbetriebnahme unbedingt in einem gut belüfteten Raum stehen. Vor allem, wenn diese im Betrieb warm werden: „Dampfbügelstationen, Backöfen, Toaster oder der neue Raclettegrill dünsten aufgrund der verwendeten Chemikalien und Materialien unangenehme Gerüche aus, die bei sensiblen Menschen zu Kopfschmerzen oder anderen Beeinträchtigungen führen können“, sagt der Experte. Nutzer sollten bei neuen Geräten unbedingt die Bedienungsanleitung lesen. Oft enthält diese einen versteckten Hinweis, dass die Geräte nur bei geöffnetem Fenster betrieben werden sollen.
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