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Massiver Wertverlust für Mieter*innen: Mietkaution wird durch Inflation nahezu halbiert

29.08.2022  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: openPR.

Mieter*innen, die ihre Mietkaution auf Sparbüchern und Kautionskonten hinterlegt haben, erleiden massive Wertverluste. Auch aus Sicht der Vermieter*innen kann in Anbetracht dieser Situation kaum noch von "Mietsicherheit" gesprochen werden.

Die Deutsche Kautionskasse AG hat eine Musterrechnung auf Basis aktueller Marktdaten sowie der Daten aus dem eigenen Vertragsbestand durchgeführt, um insbesondere die inflationsbedingten Auswirkungen auf die Mietsicherheiten zu berechnen.

Wertverlust Mietkaution

© Deutsche Kautionskasse AG; für Großansicht bitte anklicken

Derzeit beträgt die durchschnittliche Kautionssumme 2.100 EUR. Dies entspricht einer monatlichen Nettokaltmiete in Höhe von 700 EUR. Wird nun ein Mietkautionskonto z.B. bei der Hamburger Sparkasse eröffnet, fallen zuerst einmalig Gebühren in Höhe von 75 EUR an. Der Kautionsbetrag wird mit 0,01 % jährlich verzinst. Die durchschnittliche Mietdauer beträgt bundesweit ca. 8 Jahre. Nach dieser Zeit ist demnach ein Zinsgewinn von 1,68 EUR entstanden. Nimmt man den Mittelwert der Inflationsraten der Monate Januar 2022 bis Juli 2022, ergibt dies eine Inflationsrate von 6,81 %. Die einst in bar hinterlegte Mietkaution in Höhe von 2.100 EUR hat beim Wohnungswechsel nach 8 Jahren durch Kaufkraftverlust sowie Gebühren und Zinsgewinn nur noch einen Wert von 1.150 EUR.

Christian Sili, Sprecher des Vorstandes der Deutschen Kautionskasse: "Aktuell sind in Deutschland Mietkautionen von mehr als 30 Milliarden Euro größtenteils auf Sparbüchern und Kautionskonten hinterlegt. Der Kaufkraftverlust belastet sowohl die Liquidität der Mieter*innen als auch die Sicherheit der Vermieter*innen. Die Frage muss gestellt werden, ob sich in bar hinterlegte Mietsicherheiten angesichts dieser Umstände überhaupt noch lohnen. Ausserdem ist die Mietkaution so während der gesamten Mietdauer blockiert."

Die Deutsche Kautionskasse empfiehlt daher allen Mieter*innen und Vermieter*innen zu prüfen, ob es zur Hinterlegung der Mietkaution auf Sparbüchern und Kautionskonten nicht geeignetere Alternativen, wie z.B. die Mietkautionsbürgschaft, gibt. Diese sorgt dafür, dass der Mietkautionsbetrag Mieter*innen während der gesamten Mietdauer zur freien Verfügung steht und das bei gleicher Sicherheit für Vermieter*innen wie bei Sparbüchern und Kautionskonten.

Bild: Dom J (Pexels, Pexels Lizenz)

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