17.05.2017 — Annika Thies. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
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Als Grundregel gilt: Das flektierte Verb hat den gleichen Numerus (Singular oder Plural) wie das Subjekt: Das Mädchen hat Hunger.
So weit, so gut. Aber wie sieht es aus, wenn das Subjekt aus mehreren Teilen besteht? Hier gilt es mehrere Fälle zu unterscheiden.
Üblicherweise steht bei mehreren mit und verbundenen Subjektteilen das Verb im Plural: Das Mädchen und der Junge hatten Hunger.
Falls die Subjektteile als Einheit aufgefasst werden, kann das Verb auch im Singular stehen: Sein Grund und Boden ist / sind ein Vermögen wert.
Häufig steht das Verb auch im Singular, wenn die Subjektteile durch ein gemeinsames Bestimmungswort eng miteinander verbunden sind: Viel Glück und Freude soll dich auf deinem weiteren Lebensweg begleiten. Auch hier ist allerdings der Plural möglich.
Normalerweise wird von der Grundregel abgewichen, wenn die Subjektteile im Singular stehen und sie von kein, jeder oder mancher begleitet werden. In diesem Fall steht das Verb im Singular: Jeder und jede sollte sich mit diesem Thema beschäftigen. Der Plural ist in diesem Fall selten, gilt aber ebenfalls als korrekt.
Insofern alle Subjektteile im Singular stehen, ist auch zumeist das Verb im Singular: Der Angeklagte oder der Zeuge lügt.
Steht allerdings ein Subjektteil im Singular und das zweite im Plural (der Angeklagte, die Zeugen) kommt es darauf an, welcher Subjektteil näher beim Verb steht: Entweder die Zeugen oder der Angeklagte lügt / lügen. In diesem Fall ist der Subjektteil, der im Singular steht, näher am Verb. Daher kann (muss aber nicht) das Verb hier im Singular stehen.
Drehen wir die Subjektteile um: Entweder der Angeklagte oder die Zeugen lügen. In diesem Fall ist ausschließlich der Plural korrekt.
In der nächsten Woche gehen wir dann der Frage nach, ob es heißt: Ein Kilo Äpfel kostet 2,50 Euro oder Ein Kilo Äpfel kosten 2,50 Euro.
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